Die ortsübliche Bekanntmachungsart ändert sich ab 01.06.2026 wie folgt:
Satzungen und Verordnungen werden ab sofort dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.schleching.de/aktuelles/bekanntmachungen/ bekanntgegeben wird.
Alle Satzungen sind jederzeit auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.schleching.de/rathaus/satzungen-und-verordnungen/ einsehbar. Die Satzungen werden hier dauerhaft für Ihre Gültigkeit hinterlegt.
Bedeutet in der Konsequenz, dass Satzungen und Verordnungen nicht mehr wie bisher durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht werden.
Bei bestimmten Bekanntmachungen ist es allerdings gesetzlich zwingend erforderlich, dass die Bekanntmachung zusätzlich an der Gemeindetafel angeschlagen wird.
Die amtliche Gemeindetafel/Anschlagtafel befindet sich am Rathaus, Kirchplatz 1, in Schleching. Als Beispiel für die gesetzlich erforderliche analoge Form der Bekanntmachung wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB genannt.
Die Bekanntmachungen werden zusätzlich als Information in der Gemeindezeitung abgedruckt.
Die gemeindlichen Anschlagtafeln sind also hauptsächlich noch für die Veranstaltungsplakate vorgesehen und nicht mehr amtliche Bekanntmachungstafeln. Die Plakate werden wöchentlich ausgehängt. Es wird nochmal ausdrücklich auf die Plakatierungsverordnung verwiesen.
Der Aushang der Plakate erfolgt künftig jedoch am Freitag (und nicht mehr Donnerstags)