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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 13/2024
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung Bauausschuss 10.6.24

Vier Bauvorhaben wurden auf den Weg gebracht

Neubau, Aufstockung und Sanierung sowie Erweiterungen

Schleching - Auf der letzten Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates wurde für vier Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

Im Großnweg in Schleching-Ettenhausen soll ein Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden. Im ersten Anlauf wurde der Antrag aufgrund von zu vielen Abweichungen vom Bebauungsplan abgelehnt. Bürgermeister Josef Loferer, CSU berichtete, dass inzwischen mit dem Baubewerber gesprochen wurde, um eine Lösung zu finden. Danach wurde ein neuer Antrag eingereicht. Die noch bestehenden Abweichungen sind eine nicht geschlossene Holzverschalung (Rhombus-Schalung) und fünf Fensterformate. Zulässig sind laut Bebauungsplan maximal vier Fensterformate, sowie eine geschlossene vertikale Holzverschalung. Für die Befreiungen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung, wodurch die Nutzung des Gebäudes als Zweitwohnsitz grundsätzlich ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme wird aus gemeindlicher Sicht nicht gewährt, was auch die Meinung der Gemeinderäte war.

Bebauung am Achberg genehmigt

Nach vielen Anläufen und Hürden zum Bau eines Wohnhauses mit Garagen am Achberg, wurde nun das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine vollbiologische Kläranlage auf dem Grundstück, die wegemäßige Erschließung ist gesichert und die derzeitige Wasserversorgung ist ebenfalls als gesichert anzusehen wurde von Melanie Glück aus der Verwaltung berichtet.

Sanierung und Aufstockung Mühlbergweg doch genehmigt

Um ein bestehendes Anwesen im Mühlbergweg und dessen energetischer und allgemeiner Sanierung und Aufstockung ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Hier wurde im März der Antrag im Bauausschuss behandelt und unter der Auflage, dass die seitliche Wandhöhe 6,50 Meter (beantragt waren 6,80 Meter) nicht überschreitet, angenommen.

Hierzu ging Ende Mai eine Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein ein. Dort sah man die höhere Wandhöhe von 0,3 Metern nicht als Problem an und befand, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht versagt wurde. Der Bauausschuss schloss sich der Meinung des Landratsamtes an und erteilte nun das gemeindliche Einvernehmen für das Projekt.

Projekt in der Austraße

Begrüßt wurde der letzte Tagesordnungspunkt für den Antrag zum Umbau und Anbau eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Garage in der Austraße. Grund ist weiterer benötigter Wohnraum für die Familie, der durch den geplanten Querbau gelöst werden soll. Auch hier bedurfte es Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, um das Vorhaben so umsetzen zu können. Das sind für die Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze für Nebengebäude, die Überschreitung der Baugrenze im Norden durch den Anbau und die gedrehte Firstrichtung des Anbaus im Norden. Zu den Punkten wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bürgermeister Josef Loferer, CSU freute sich, dass das Elternhaus von den Kindern weitergeführt wird und das Grundstück so gut wie möglich ausgenutzt wird. So sah es auch Andi Hell, UBS und begrüßte es, dass eine junge Familie in Schleching bleiben will und Martina Hammerl-Tiefenböck befand, dass das die richtige Nachverdichtung sei und weitere Beispiele wünschenswert wären. wun