Weitreichende Entscheidung müssen getroffen werden
Schleching - Schon die zurückliegenden Gemeinderatssitzungen hatten gezeigt, dass bei verschiedenen Projekten der Bauleitplanung und der damit verbundenen Schaffung von Bauland Diskussionsbedarf und Entscheidungen anstehen.
Dieses Thema wurde auf der aktuellen Sitzung erneut intensiv behandelt.
In der Gemeinde Schleching sind für eine Bebauung geeignete Flächen aufgrund der Tallage, aufgrund von Überschwemmungsgebieten und aufgrund wertvoller Naturräume nur sehr begrenzt vorhanden. Dieser Umstand in Verbindung mit der sehr guten Standortqualität und der anhaltend hohen Nachfrage an Zweitwohnungen und Ferienhäusern hat in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg der Grundstückspreise geführt. Damit ist einkommensschwächeren Personen und jungen Familien der örtlichen Bevölkerung der Erwerb von Wohnraum nicht oder nur mehr schwerlich möglich.
Geschäftsleiter Martin Plenk führte dazu die Entwicklung des Bodenrichtwertes im Landkreis Traunstein der letzten Jahre im Ortsteil Schleching auf. (Herausgeber ist der Gutachterausschuss Traunstein). Dieser hat sich von 2010 bis heute vervierfacht! Im Jahr 2010 betrug er 215 Euro pro Quadratmeter und im Jahr 2022 schon 770 Euro pro Quadratmeter. Für 2024 liegt noch keine neue Bodenrichtwertkarte vor, aber laut Gutachterausschuss Traunstein rechnet man mit einer weiteren Preissteigerung von zirka 50 Euro auf 820 Euro.
Bei der Diskussion waren sich alle Gemeinderäte darüber einig, dass das Ziel sein muss, auch einkommensschwächeren Einwohnern die Möglichkeit zum Bauen eines Eigenheims zu ermöglichen. Elfie Bachmann, UBS sah darin eine Riesenverantwortung für die nachfolgenden Generationen.
Auch die Verwaltung bezeugte ein starkes Interesse an dem Erhalt einer sozial ausgewogenen, stabilen und nachhaltigen Bewohnerstruktur und sah das Gelingen nur, wenn junge Familien und junge Alleinerziehende nicht aufgrund von Wohnraumknappheit und hoher Immobilienpreise wegziehen müssen, sondern in ihrer Heimat bezahlbaren Wohnraum für den Eigenbedarf erwerben können.
Grundsätze für zukünftige Baulandentwicklung
Schon vor fast genau sieben Jahren (April 2017) wurde bereits über das Vorgehen bei der Baulandentwicklung zur Erreichung der städtebaulichen Ziele bei künftiger Baulandausweisung ein Beschluss im Gemeinderat gefasst.
Johanna Detsch von der Verwaltung trug die damals gefassten Ziele und Grundsätze in übersichtlicher Form vor. Im Wesentlichen war und ist bei den Zielen der erste Punkt die Versorgung mit Bauland oder Immobilien vor allem für ortsansässige, junge Familien und Senioren zu erschwinglichen Preisen. Damals wie heute waren sich die Gemeinderäte auch über die weiteren Punkte einig, wie zum Beispiel „Bauland soll schnell zur Verfügung stehen und kurzfristig bebaut werden“, „Die Bevorratung unbebauter Baugrundstücke und die Spekulation mit diesen soll weitest möglich verhindert werden“, „Neue Wohneinheiten sollen als Hauptwohnsitz genutzt werden“, „Bei allen Maßnahmen ist der Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft zu berücksichtigen“, um nur einige Ziele zu nennen.
Einverständnis herrschte auch bei den „Grundsätzen zur Neuausweisungen und Änderungen“, wie zum Beispiel „Nachverdichtungsmaßnahmen oder Umsetzung bereits bebauter oder überplanter Flächen wird der Vorrang vor der Ausweisung neuer Flächen eingeräumt“ oder „Im Rahmen der Neuausweisung von Bauland ist besonderer Wert auf eine möglichst gute Ausnutzung der Flächen zu legen“ und „Die Realisierung des neu festgesetzten Baurechts soll innerhalb von fünf Jahren im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden“, um auch hier nur einige Grundsätze zu nennen.
Das Ankaufsrecht der Gemeinde
Im zweiten Teil des Themas ging es um den Grundsatzbeschluss für das Ankaufsrecht für ein Grundstück durch die Gemeinde Schleching für 50 Prozent des vom Landratsamtes Traunstein festgelegten Bodenrichtwertes.
Der Geschäftsleiter führte hier zahlreiche Rechenbeispiele auf, die nach den aktuellen Bodenrichtwerten so nicht mehr praktikabel aussehen.
Hieran schloss sich eine längere Diskussion über verschiedene Problematiken. Bürgermeister Josef Loferer, CSU wies auf den Punkt „Schlechinger Bürger“ als Nutznießer der Maßnahmen hin, das ein komplexes Thema ist, bei dem die EU-Richtlinien beachtet werden müssen. Andi Hell, UBS brachte die Problematik der „Erben eines Grundstücks“ ins Spiel. Außerdem erinnerte er daran, dass die Einwohnerzahl in Schleching sinkt und die Frage „wer ist Einheimischer?“ zu klären sei. Er war der Meinung, dass der Ort junge Familien -auch von Außerhalb- braucht. Das entsprach auch der Meinung von Timo Kleinschroth, UBS, ihm war wichtig, dass es genügend Einwohner gibt, zum Beispiel um den Dorfladen zu erhalten, die Handwerker beschäftigt werden können und die Gemeinde am Laufen gehalten werden kann und dazu braucht es Einwohner und Einnahmen.
Claus Rathje und Elfie Bachmann, UBS störten sich an der festzulegenden Prozentzahl für das Vorkaufsrecht, sie sahen es als Einengung und eventuelle Blockierung. Bürgermeister Josef Loferer erinnerte dazu, dass sich die Gemeinde an die Bodenrichtwerte halten muss und bei einer festgelegten Prozentzahl alle Bewerber gleich behandelt werden.
Der Beschluss des Gemeinderates gliederte sich in drei Punkte:
Die Wirksamkeit des Grundsatzbeschlusses zur Bauland- und Ortsentwicklung von 2017 gilt auch weiterhin.
Der Kaufpreis auf Grund von Neuausweisung von Bauland bei Erwerb durch die Gemeinde entspricht dem Mindestwert, der durch den Gutachterausschuss Traunstein für das jeweilige Grundstück festgelegt wird.
Diese beiden Punkte wurden einstimmig angenommen.
Beim dritten Punkt waren sich die Räte nicht einig, es stimmten acht dafür und vier dagegen. Der Beschluss lautet: Im Wiederverkauf soll der Baugrund zu 50 Prozent des Bodenrichtwertes an Bauwillige -welche die Anforderungen erfüllen- veräußert werden. Sofern dieser Prozentsatz im Wiederverkauf nicht ausreichend sein sollte, kann der Prozentsatz bis zur Kostendeckung angehoben werden. wun