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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 14/2023
Informationen zu Amtlichen Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung

der Gemeinde Schleching, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.683.400 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.426.800 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( A ) — 400 v.H.

b) für die Grundstücke ( B ) — 440 v.H.

2. Gewerbesteuer — 350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  — 250.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Schleching, den 13.06.2023
Gemeinde Schleching
gez. Loferer, Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung samt Ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Schleching, den 13.06.2023
gez. Loferer, Erster Bürgermeister