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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 14/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus der Gemeinderatssitzug vom 1. Juli

Die Gemeinderäte und Bürgermeister Loferer sehen sich die Sanierung des Hochbehälters in Raiten an. Von links Claus Rathje, Andi Hell, Andreas Hafner, Josef Loferer

Das Wasser wird teurer

Am Achberg bleibt es beim Status quo

Schleching – Auch bei dieser Gemeinderatssitzung stand die Wasserversorgung Achberg zum wiederholten Male auf der Tagesordnung. Der Sachverhalt sollte über die Beitrags- und Gebührenordnung des WBV Achberg informieren. Es war geplant, dass die Wasserversorgung ab 1. Juli von der Gemeinde getragen wird. Sobald die Gemeinde die Wasserversorgung als gemeindliche Einrichtung unterhält, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Es wurde nicht nur auf die Umsatzsteuerausweisung hingewiesen, sondern auch in einem späteren Tagesordnungspunkt die Stammsatzung für den Ortsteil Wagrain geändert. Zukünftig soll der Ortsteil Wagrain als Versorgungseinheit mit dem Ortsteil Achberg als gemeindliche Einrichtung betrieben werden.

Für die Satzungsänderung der Stammsatzung Wagrain bedurfte es einem Beschluss. Bürgermeister Josef Loferer CSU wies darauf hin, dass es sich um einen Vorratsbeschluss (für Achberg) handelt. Sechs Gemeinderäte stimmten dagegen, sieben Räte stimmten für die Satzung zur Änderung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Schleching Wagrain und Achberg.

Aber es kam anders; denn es wurde Klage eingereicht (auf Nachfrage: von einer Privatperson). Somit sind die Ausbaumaßnahmen zur Wasserversorgung Achberg erstmal auf Eis gelegt, es wird keine Zuschüsse mehr geben und das Landratsamt und das Gesundheitsamt werden möglicherweise flankierende Maßnahmen fordern. Der Hochbehälter wird vermutlich zu sanieren sein, führt Geschäftsleiter Martin Plenk aus. Die erforderlichen Maßnahmen werden von den Achberger Bürgern zu tragen sein. Auch die Satzungsänderung für den Ortsteil Wagrain, sowie die Ausweisung der Umsatzsteuer bei den Abrechnungen ist auf Eis gelegt. Es bleibt also beim Status quo bis das Verwaltungsgericht über die Klage entscheidet.

Wassergebühren für Wagrain

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Überprüfung und Neukalkulation der Wassergebühren für den Ortsteil Wagrain. Die Benutzungsgebühren sind für höchstens vier Jahre festzusetzen. Die letzte Gebührenanpassung war zum 1.Oktober 2020 erfolgt. Die aktuellen Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter für zirka 1500 cbm Jahresverbrauch betragen 1,30 Euro und 140 Euro Grundgebühr für zehn Abnehmer. Bei dieser Preisgestaltung ergaben sich Mindereinnahmen aus den vergangenen Jahren in Höhe von 2800 Euro, die anteilig in den nächsten vier Jahren mit jeweils 700 Euro auszugleichen sind. Der jährliche Gesamtbedarf beträgt somit 6000 Euro, wie Kämmerin Stephanie Oberressl ausführte.

Nach einer Diskussion im Rat wurde einstimmig beschlossen, ab 1. Oktober die Grundgebühr pro Hausanschluss auf 180 Euro zu erhöhen und die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter auf 2,80 Euro festzusetzen.

Felix Laubhuber SPD meinte dazu, dass das Wasser –wenn in öffentlicher Hand- teurer wird, worauf Timo Kleinschroth UBS darauf hinwies, dass die Wasserbeschaffungsverbände eben die hohen Verwaltungskosten nicht haben. Martin Plenk ergänzte den Punkt der Ehrenamtlichen und wies aber darauf hin, dass preiswertes Wasser auch zur Folge haben kann, dass nicht genügend Investitionen zur Erhaltung und Verbesserung getätigt werden sowie Rücklagen gebildet.

Wasserversorgung Raiten

Auch für den Ortsteil Raiten musste nach vier Jahren eine Gebührenanpassung diskutiert und vorgenommen werden. Die momentanen Gebühren betragen 0,90 Euro Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter für zirka 13500 cbm Jahresverbrauch und jeweils 95 Euro Grundgebühr für 106 Abnehmer. Die Mindereinnahmen konnten hier durch Entnahme der Sonderrücklage ausgeglichen werden.

Wegen der erfolgten Sanierung des Hochbehälters mit Kosten von rund 360.000 Euro erhöhen sich die jährlichen Kosten, führte Kämmerin Stephanie Oberressl aus. Sie hatte für die Gemeinderäte eine größere Aufstellung über den Verbrauch und die weitere Entwicklung vorbereitet für die Entscheidungsfindung.

Beschlossen wurde für die Zeit vom 1.Oktober 2024 bis 30. September 2028 eine jährliche Grundgebühr von 270 Euro pro Hausanschluss und eine Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter von 2,15 Euro. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst.

Michael Bachmann, CSU, forderte Solidarität mit den ansässigen Bauern, was zu einer höhere Grundgebühr und einer moderateren Verbrauchsgebühr führte.

Neukalkulation der Kanalgebühren

Die Kämmerin informierte, dass auch Benutzungsgebühren des Schmutzwasser-Kanals alle vier Jahre überprüft werden müssen. Aufgrund der Kanaluntersuchungen stehen noch Sanierungsmaßnahmen an. In diesem Jahr sollen der Ortsteil Ettenhausen saniert werden und im Jahr 2025 und 2026 die Ortsteile Mühlau und Schleching. Die Kosten können ohne Änderung der Gebühren für den nächsten vierjährigen Berechnungszeitraum durch die Sonderrücklage finanziert werden. wun

Foto Sybilla Wunderlich