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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Sträucher und Heckenrückschnitt – Verkehrssicherheit

In regelmäßigen Abständen wird auf die Verpflichtung zum Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und Büsche zur Freihaltung des sog. Lichtraumprofils im Straßenverkehr im Gemeindeblatt hingewiesen. Nachdem leider die Resonanz diesbezüglich sehr überschaubar ist, werden die Bewohner fraglicher Grundstücke künftig zusätzlich mittels eindeutigen Hinweisschreiben unter Fristsetzung von einer Woche auf den Rückschnitt aufmerksam gemacht. Sofern auch hier keine Reaktion erfolgt, werden diesbezüglich kostenpflichte Anordnungen erlassen.

Leider erreichen uns in regelmäßigen Abständen Beschwerden der Müllabfuhr, dass verschiedene Adressen nur mit erheblichen Aufwand angefahren werden können. Aber es ist nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch die Tatsache, dass im fließenden Verkehr ein Ausweichen oftmals sehr schwierig ist. Mit diesem Problem haben aber nicht nur Pkw/Lkw zu kämpfen. Radfahrer, Fußgänger und alle übrigen Verkehrsteilnehmer sind weniger geschützt und nahezu immer auf eine klare und überschaubare Verkehrssituation angewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein pflanzlicher Pflegeschnitt kein Widerspruch zu den aus den Naturschutzgesetzen resultierenden Rodungsverboten zur Vogelbrut ist. Pflegerische Maßnahmen zur Wiederherstellung eines erforderlichen Lichtraumprofils sind jederzeit auch während der Vogelbrut möglich und zulässig.

Sollten sämtliche Versuche der Gemeinde scheitern, behalten wir uns eine Ersatzvornahme auf Kosten des uneinsichtigen Grundstückseigentümers durch ein Lohnunternehmen vor. Hierbei handelt es sich um keinen gärtnerischen Pflegeschnitt, sondern um einen maschinellen Rückschnitt mittels schweren Gerät. Schadensersatzansprüche laufen hierbei ins Leere, da die Maßnahme im Zuge der Ersatzvornahme mittels Bescheid vorab angedroht wurde.