Schleching – Um die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Achberg“ ging es in der letzten Gemeinderatssitzung. Einzelne unbebaute Außenbereichsflächen sollen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Achberg mit einbezogen und damit ein erstmaliges Baurecht geschaffen werden. Zunächst wurde die üblichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung ausführlich behandelt und in der Mehrheit gebilligt.
Ein Punkt hier war unter anderen die unsichere Trinkwasserversorgung. Nachgefragt hatte hier Michael Eisenberger SPD. Die Trinkwasserversorgung ist laut Verwaltung als gesichert anzusehen. Die Gemeinde Schleching betreut seit nunmehr über einem Jahr die Trinkwasserversorgung am Achberg. Die Wasserqualität als auch die Liefermenge ist auch für zwei weitere Objekte ausreichend. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde mit drei Gegenstimmen die Aufstellung der Klarstellung – und Einbeziehungssatzung „Achberg“ als Satzung beschlossen.
Um die Abtretung einer Privatstraße an die Gemeinde ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Es handelt sich um eine „ausgebaute“ Privatstraße von 53 Metern Länge und sechs Metern Breite „Im Bichlfeld“. Bürgermeister Josef Loferer begrüßte die beabsichtigte Umwidmung, da damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung aller Zufahrten gewährleistet ist. So argumentierten auch Andi Hell UBS und Michael Bachmann CSU, die ebenfalls der Meinung waren, wenn ein Grund (in diesem Fall Straßengrund) angeboten wird, sollte die Gemeinde zugreifen. Elfie Bachmann und Martina Hammerl-Tiefenböck, beide UBS wollten erst noch weitere Pläne haben. Acht Gemeinderäte –also die Mehrheit- stimmten der Widmung zur öffentlichen Straße zu, es gab vier Gegenstimmen und eine Enthaltung wegen Beteiligung.
Als Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft wurde die Straße vom Achberg nach Unterwössen. Anlässlich der Sanierung dieser Straße in diesem Jahr, die bis jetzt als öffentlicher Feld- und Waldweg „Rinnstein-Hinterachbergweg“ gewidmet war, wurden nun die 570 Meter aufgestuft. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Schleching, Grundbesitzer der Forst. Ein einstimmiger Beschluss erging.
Die „Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung“ wird in vielen Kommunen ein größeres Thema werden; denn das Wärmeplanungsgesetzt nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht.
Für den Ortsteil Ettenhausen zeigte die Machbarkeitsstudie für Fernwärme ein positives Ergebnis mit einem Standort des Heizwerkes am Geigelsteinparkplatz. Die Versorgung von dort aus für Schleching und weitere Ortsteile wurde als nicht wirtschaftlich angesehen, da durch die enorm langen Versorgungsleitungen ein zu hoher Energieverlust entstehen würde.
So wird Ettenhausen Einzug in die Wärmeplanung finden mit der neu gegründeten „Bürgergenossenschaft Nahwärme Ettenhausen e.G.“
Bürgermeister Josef Loferer stellt sich aber eine Versorgung für den Großteil des Schlechinger Dorfgebietes vor, was durch eine Veränderung des Standortes des Heizwerkes möglich wäre.
Dazu wurde ein Grundstück mit 4800 Quadratmetern zwischen Schleching und Ettenhausen, das im Besitz der Gemeinde ist, ins Auge gefasst. Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Parkplatz dargestellt. Bei diesem Standort wären die Wege für die Wärme Richtung Ettenhausen und Schleching etwa gleich. Das Grundstück grenzt direkt an die Bundesstraße 307 und bietet in beiden Richtungen einen Radweg. Das ist von Vorteil, da die Rohrleitungen im Radweg verbaut werden können. Lärmemissionen durch Lieferung des Hackgutes finden im baurechtlichen Außenbereich statt und müssen nicht durch bewohntes Gebiet angefahren werden. Die Anlage selbst könnte so positioniert werden, dass nachbarschaftliche Belange bestmöglich berücksichtigt werden.
Auch bei dieser Lösung kann die Wärmeversorgung in Bürgerhand bleiben, wie bei der „Nahwärme Ettenhausen e.G.“, die als Genossenschaft pro Mitglied wirtschaftet.
Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen die Ausführungen zur Kenntnis und es bestand einstimmig Einverständnis hinsichtlich der künftigen Nutzung des gemeindlichen Grundstücks für die nachhaltige und richtungsweisende Energieversorgung für Schleching. Bürgermeister Loferer wurde ermächtigt mit der Bürgergenossenschaft „Nahwärme Ettenhausen e.G.“ weiterführende Gespräche zu führen mit der Zielsetzung, den Entwurf eines langfristigen Pachtvertrages vorzubereiten.
Auf der letzten Gemeinderatssitzung hatte Andi Hell UBS nachgefragt, wie der Stand in Sachen „Querungshilfe“ über die B 307 Höhe Dorfladen/Kindergarten ist. Die Verwaltung hat eine chronologische Auflistung der bisherigen Vorgänge zusammengestellt.
Seit dem ersten Antrag von Andi Hell im Juni 2018 gab es 24 Vorgänge, davon sechs Gemeinderatsbeschlüsse zu diesem Thema sowie Vorort-Besichtigungen.
Zu den grundsätzlichen Vorgaben des Staatlichen Bauamtes wurde angemerkt, dass die Anzahl der Querungen, besonders von älteren Menschen und Kindern die Mindest- Zahl „50“ nicht erreicht. Bei der Verkehrsbelastung wurde der Durchschnitt der vorbeifahrenden Autos in 24 Stunden auf 10.248 auf Bundesstraßen ermittelt, in Schleching wurden weniger als die Hälfte mit 4.274 gezählt. Außerdem gestaltet sich die Suche für den Standort der Querungshilfe als schwierig, da kein Querungsschwerpunkt vorliegt und entweder die Übersichtlichkeit oder der nötige Platz für die Einrichtung fehlt.
Zu den einzelnen Möglichkeiten zählt der Zebrastreifen, von dem inzwischen abgeraten wird, da gerade ältere Personen und Kinder nicht in der Lage sind, eine Interaktion mit den Autofahrern einzugehen und sich durch eine Scheinsicherheit die Unfallhäufigkeit dadurch erhöht hat.
Eine Querungsinsel ist nicht realisierbar, da die Mindestbreite pro Fahrbahn von 3,25 Metern nicht zur Verfügung steht.
Eine Ampel scheiterte an der Standortsuche. Außerdem sind die Kosten mit zirka 75.000 Euro sehr hoch, wozu auch noch der laufende Unterhalt kommt.
Die Verwaltung war der Meinung, dass aufgrund der vielfältigen Problematik bei allen Arten der Querungshilfen, der hohen Kosten und der Tatsache, dass das Landratsamt, das Staatliche Bauamt und die Polizei davon abraten und keinen Bedarf sehen, wurde empfohlen von der Einrichtung einer Querungshilfe abzusehen.
Andi Hell wollte trotzdem einen nochmaligen Vorort-Termin mit dem Staatlichen Bauamt, der Polizei und dem Landratsamt. Dieser Antrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen!
Einem Antrag auf Nutzungsänderung für den ehemaligen Knoglerhof am Rathaus wurde vom Bauausschuss ein positiver Bescheid einstimmig in Aussicht gestellt. Der Antragsteller beabsichtigt die bestehenden Pensionszimmer im Erdgeschoß, Ober- und Dachgeschoß in drei separate Ferienwohnungen um zu nutzen. wun