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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 17/2026
Aus dem Rathaus
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Absolutes Verbot von offenem Feuer im Wald

Aufgrund der derzeitigen Situation wird auf das gesetzliche Verbot von offenen Feuer generell hingewiesen.

Aus diesem Grund können u.a. Schwendfeuer derzeit nicht angemeldet bzw. bewilligt werden. Ebenso von diesem Verbot umfasst das Rauchen und Feuer machen im Wald/am Berg und am Wasser. Der fahrlässige Umgang mit Zigaretten führt immer wieder zu Waldbränden und in der Konsequenz zu Einsätzen der Feuerwehren und Bergwachten.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um die konsequente Einhaltung dieser Maßnahme. Sie dient dem Schutz unserer Wälder und der Vermeidung von Waldbränden.