Schleching - Eine Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbands (WBV) Achberg fand auf Empfehlung des Landratsamtes Traunstein statt. Geleitet wurde diese Versammlung von Martin Plenk, Geschäftsführer der Gemeinde mit Bürgermeister Josef Loferer in Funktion als geschäftsführende Vorstandschaft des WBV Achberg.
Die bestehende Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Achberg in der Gemeinde Schleching entspricht in mehreren Punkten nicht mehr den geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser wird jetzt aus verschiedenen Quellen auf dem Achberg gespeist, wobei das bestehende Wasserschutzgebiet nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Beim Rohwasser wurden Fäkalkeime nachgewiesen, was derzeitig mittels Chlor geregelt wird, aber nicht die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllt. Aufgrund dieser Tatsachen und der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie hatte der WBV im Mai 2022 mit der erforderlichen Mehrheit den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Schleching beschlossen. Dieser Anschluss sollte durch eine Verbundleitung vom Tal zum Achberg realisiert werden.
Der Auflösungsbeschluss wurde im Mai 2024 vom Landratsamt Traunstein genehmigt. Gegen diesen Bescheid wurde nun fristgerecht im Juni 2024 Klage von einem Achberger Bürger eingereicht, wodurch alle beabsichtigten Planungen erstmal gestoppt wurden. Erst wenn Rechtskraft besteht, kann der Beschluss der Verbandsversammlung vom Mai 2022 weiterverfolgt werden. Die geschäftsführende Vorstandschaft des Verbandes wies in der Versammlung darauf hin, dass mit einer Zeitspanne von mindestens drei Jahren in der ersten Instanz zu rechnen sei. Sollte das Verfahren in die zweite Instanz gehen, ist mit zirka sieben Jahren zu rechnen. Während dieser Zeit können mangels Rechtssicherheit keine weitergehenden Investitionen getätigt werden.
Aufgrund dieser Umstände hat das Landratsamt Traunstein reagiert und stellte fest, dass der Zustand der Trinkwasserversorgung auf dem Achberg aus infektionshygienischen Gründen zum Schutz der Wasserabnehmer nicht länger toleriert werden kann. Es forderte vom WBV ein Sanierungskonzept, das bis zum 30. September beim Gesundheitsamt vorzulegen ist.
Das Landratsamt schlug hierfür zwei Varianten vor. Entweder ein Anschluss an eine einwandfreie Trinkwasserversorgungsanlage in eigener Zuständigkeit des WBV Achberg, umgesetzt bis 31.12. 2025, was unter den derzeitigen Umständen sicher nicht möglich ist, oder die Aufbereitung des Wassers aus den derzeit genutzten Quellen. Hierzu ist eine zweistufige Aufbereitung erforderlich, Filtration und Desinfektion mittels UV-Bestrahlung. Es wurde gefordert, dass diese Variante bis spätestens 31.12. 2024 umgesetzt werden muss.
Es folgten weitere Anordnungen, die umgesetzt werden müssen und eine Terminsetzung für ein Sanierungskonzept zum 30. September 2024.
Martin Plenk wies darauf hin, dass den Anordnungen des Landratsamtes unbedingt gefolgt werden müsse, da sonst möglicherweise Zwangsmittel zur Durchsetzung der Anordnung angeordnet werden können.
Für das weitere Vorgehen werden unumgänglich drei Schritte erforderlich, nämlich eine Machbarkeitsstudie, eine Entwurfsplanung und die Ausschreibung der baulichen Umsetzung. Martin Plenk bestätigte, dass diese Schritte Geld kosten, die von den Achberger Bürgern getragen werden müssen, aber aus rechtlichen Gründen durchgeführt werden müssen. In einem Beschluss stimmten fünfzehn Mitglieder für diese Vorgehensweise und acht dagegen.
Auch über die finanzielle Seite des WBV musste gesprochen werden; denn der Verband hat knapp 24.000 Euro Verbindlichkeiten bei der Gemeinde offen. Nach Abzug des Guthabens auf dem Girokonto des Verbands bleibt eine Restverbindlichkeit von knapp 10.000 Euro. Dass diese ausgeglichen werden muss, wurde mit zwanzig Stimmen der Mitglieder angenommen, drei waren dagegen.
Der offene Betrag soll mit Sonderbeiträgen ausgeglichen werden, für 2022/23 eine Einmalzahlung von 400 Euro und zur Deckung von voraussichtlichen Auslagen wurde für 2024 ein Sonderbeitrag von 500 Euro beschlossen. Hier stimmten 22 Mitglieder zu und eine Stimme dagegen.
Um eine weitere Erhöhung des Defizites zu vermeiden, wurde über die
Erhöhung der Grundgebühr von 120 Euro auf 220 Euro und der Verbrauchspreis pro Kubikmeter Wasser von einem Euro auf jetzt 1,78 Euro beschlossen. Ebenfalls mit nur einer Gegenstimme.
Dr. Jochen Kröger stellte zu dieser Versammlung im Vorfeld acht Anträge, die Martin Plenk einzeln verlas und jeweils die Stellungnahme des Landratsamtes dazu. Ein Antrag forderte „die unverzügliche Wahl einer neuen Verbandsvorstandschaft“. Dazu forderte Martin Plenk den Namen des neuen Vorstandes und dessen Vertreter. Diese konnten nicht benannt werden und somit war dieser Antrag obsolet. Martin Plenk erinnerte an den demokratischen Beschluss der Mehrheit der Verbandsmitglieder, dass der Verband aufgelöst wird.
Die weiteren Anträge wurden diskutiert, wodurch sich aber keine Änderungen in den beschlossenen Vorgehensweisen ergaben. Bei der abschließenden Abstimmung, ob die Anträge nach der Behandlung als erledigt betrachtet werden können, stimmten sechs Mitglieder dagegen und 17 dafür.
Bürgermeister Josef Loferer lobte am Ende die vielen fachlichen Ausarbeitungen von Martin Plenk und wünschte sich mehr Respekt dafür und nicht unnötige Anträge, die den schon hohen Arbeitsanfall vergrößern. Das wurde von der Mehrheit der Anwesenden begrüßt. wun