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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 2/2023
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung 16.1.23

Neues aus dem Sozialen Netzwerk Schleching

Viele Themen wurden auf der Gemeinderatssitzung besprochen

Schleching - Ein ausführlich besprochener Punkt der Gemeinderatssitzung und zuvor schon in der Sitzung des Bauausschusses war der Beschluss über die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Achberg“. Es haben fünf Gemeinderatsmitglieder gegen diesen Beschluss gestimmt und sieben –also die Mehrheit- dafür.

Das Grundstück mit der Flurnummer 912, um das es in dem Beschluss ging, hat eine bewegte Vergangenheit. Ursprünglich handelte es sich um ein Baugrundstück (Gemeinde Oberwössen). Nach der Eingliederung des Achbergs zur Gemeinde Schleching, wurde das Grundstück weiterhin als bebaubares Grundstück gesehen. Aber im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes kam es zum Wegfall dieses Baurechtes. Ab 2005 gab es wiederholte Versuche seitens des Eigentümers, das Grundstück zu bebauen, was abgelehnt wurde, da es als Außenbereichsvorhaben nicht möglich war. Bewegung kam erst 2018 in die Entwicklung, als das Landratsamt der Meinung eines Baujuristen folgte, wonach die Ortschaft Achberg dem Innenbereich zuzuordnen sei. Ende 2022 bekundeten die Eigentümer wieder den Wunsch nach Bebaubarkeit des Grundstückes. Da das Grundstück nun definitiv dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen ist, soll durch die Klarstellungssatzung die Grenzen für im Zusammenhang bebauten Ortsteile festgelegt und genau definiert werden. Durch die Einbeziehungssatzung (Fl.Nr. 912 und 913) werden die beiden Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen und somit als Flächen des Innenbereichs bewertet.

Bei dem Meinungsbild im Rat, machte sich Martina Hammerl-Tiefenböck, UBS Sorgen, ob die städtebaulichen Ziele der Gemeinde hier eingehalten werden können.

Ebenso sah sie ein Problem bei der Wasser- und Abwasserversorgung, sie befürchtete, dass eventuell die Gemeinde für einen Abwasserkanal sorgen muss. Zurzeit wird das über Klein-Kläranlagen bei den bebauten Grundstücken geregelt. Laut Meinung des Geschäftsführers Martin Plenk, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass hier eine Änderung gefordert wird in der Zukunft. Ein weiteres Problem sah Martina Hammerl-Tiefenböck bei der Zufahrt (3,20 Meter breit) Auch Elfie Bachmann, UBS wollte eher, dass alle Fragen und Unwägbarkeiten vorher geklärt werden. Michael Bachmann, CSU sah keine Hürden und fand, dass man auch nicht alles „tot regulieren“ muss.

Andi Hell, UBS meinte, dass er die Bebauung begrüßt, auch unter dem Aspekt, dass hier zwei Einheimische bauen und dann hier bleiben können. Planungsrechtlich sah er den Beschluss als richtig. Die damaligen Ablehnungsgründe –die Wasserversorgung betreffend- treffen heute eben nicht mehr zu.

Der Geschäftsleiter wies daraufhin, dass diese Konstellation auch bei anderen Baubewerbern zutraf, wo ebenfalls die „Aufstellung zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung“ angewandt wurden, konkret werde es ja erst beim Satzungsbeschluss.

Information über einen eventuellen Mobilfunkmast am Geigelsteinparkplatz

Geschäftsleiter Martin Plenk informierte die Gemeinderäte:

Es gibt die gesetzliche Verpflichtung, entlang der Autobahnen und Bundesstraßen einen entsprechenden Netzstandard herzustellen. Hierzu wurden „Cluster mit weißen Flecken“ erstellt. Die Gemeinde Unterwössen und Schleching liegen in so einem Cluster. Aus diesem Grund haben beide Gemeinden eine Suchanfrage bekommen. Diese Anfrage wurde laut Netzbetreiber Telefonica O2 auch an Schleching zugestellt, aber ein Eingang konnte in der Gemeinde –auch nach intensiver Recherche- nicht verzeichnet werden, was hingegen auf die erfolgte Beteiligung der Gemeinde keinen Einfluss hat.

Der Netzbetreiber Telefonica O2 favorisiert den Standort „Geigelsteinparkplatz oberer Bereich“. Die Firma Abel ATC hat den Auftrag, einen gefundenen Standort entsprechend auszubauen.

Da sich der Standort im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, hat die Gemeinde nur ein untergeordnetes Mitspracherecht. Der Mobilfunkpakt sieht hier nur vor, dass die Gemeinde Alternativstandorte benennen kann, die der Netzbetreiber dann prüfen muss. Diese Alternativen können angenommen oder nach Überprüfung abgelehnt werden. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Alternativstandorte bereits in der Prüfung sind. Laut Auskunft des LKA wurde der BOS Standort bereits von Seiten der Telefonica überprüft. Der Standort „Achberg“ ist für den Netzbetreiber nicht interessant, da es gilt, das Schlechinger Tal von westlicher Seite her zu beschirmen.

Auch die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) hat eine Standortsuchanfrage für den Bereich „Wuhrsteinalm“ gestellt. Die MIG sucht für „weiße Flecken“ Standorte und bietet diese dann den Netzbetreibern als Ausbaualternative an. Die MIG ist eine Bundesgesellschaft und kümmert sich ausschließlich um mögliche Standorte

Ein elektromagnetisches Immissionsgutachten beauftragt

Nachdem die Planungen für den Bereich Ettenhausen/Geigelsteinparkplatz ein Stück weit konkret geworden sind, wurde zwischenzeitlich der TÜV für ein elektromagnetisches Immissionsgutachten beauftragt. Der TÜV kennt sämtliche Akteure und ist hier mit der Telefonica bereits in Gesprächen. Der TÜV bestätigte am Telefon, dass derzeit nur Vorplanungen laufen, vollendete Tatsachen wurden bislang noch nicht geschaffen. Der Geschäftsleiter versprach, dass er einen geänderten Sachstand dem Gemeinderat berichtet.

Die Meinungen im Gemeinderat liefen darauf hinaus, dass sie eine Beteiligung am bestehenden BOS Mast eher begrüßen würden. Ebenso Bürgermeister Josef Loferer, CSU, der eine Möglichkeit durch Fundamentverstärkung beim BOS Mast sah, während auf der Geigelsteinseite durch Täler und tiefe Gräben die Situation nicht so gut wäre. Aber er war auch der Meinung, dass sich die Telefonica für den für sie wirtschaftlichsten Standpunkt entscheiden wird.

Auf aktuelle Nachfrage von Sybilla Wunderlich beim Geschäftsleiter kam folgende Stellungnahme:

"Auf Nachfrage beim TÜV Süd konnte aktuell in Erfahrung gebracht werden, dass bezüglich des Standortes sich der Antragsteller noch in der Vorplanung befindet und somit der Zustand zum Zeitpunkt der Behördenbeteiligung im Rahmen des Mobilfunkpaktes besteht. Die Gemeinde wird mit dem Antragsteller in Kontakt treten und im Rahmen eines Ortstermins mögliche Standortalternativen besprechen. Unabhängig davon wird der TÜV verschiedene in Frage kommende Standortalternativen hinsichtlich der elektromagnetischen Immissionsbelastung prüfen."

Neues aus dem Sozialen Netzwerk Schleching

Bereits auf der letzten Gemeinderatssitzung wurde auf Nachfrage von Claus Rathje, UBS über die Kündigung der Leiterin des Sozialen Netzwerkes Schleching, Carmen Haas, gesprochen. Der Geschäftsleiter bestätigte das Ausscheiden zum 15. Januar und konnte jetzt mitteilen, dass die Verwaltung einen Nachfolger gefunden hat. Wolfgang Zintel konnte für diese Position gewonnen werden. Er hat ein großes Netzwerk in Schleching und hat sich im letzten Jahr auch schon für die Flüchtlingssituation der Ukrainer in Schleching intensiv engagiert.

Elfie Bachmann, UBS fand es gut, dass so schnell eine Lösung in der Nachfolge von Carmen Haas gefunden wurde, bemängelte aber die Vorgehensweise und die Nichteinbeziehung des Vereins der „Schlechinger Murmeltiere“, die wesentlich zum Aufbau des Sozialen Netzwerkes beigetragen haben, mit Hilfe der ehrenamtlich arbeitenden Bürger und auch monetär.

Sanierung der Toiletten am Musikpavillon

Der Zustand der öffentlichen Toiletten am Musikpavillon ist desolat. Das passt nicht zu einem Bergsteigerdorf, wenn zum Beispiel vorbeikommende Radlfahrer, die am Radweg liegenden Toiletten nutzen wollen. Darüber waren sich alle Gemeinderatsmitglieder einig, hier muss Abhilfe geschaffen werden.

Ebenso herrschte Einigkeit bei einer Meinungsabfrage für das Thema „ein neues E-Auto“ für Schleching. Hierzu werden jetzt in der Verwaltung Möglichkeiten zur Realisierung gesucht.

Mehr Bürgerbeteiligung

Von der Verwaltung kam die Idee, einen „Ortsgestaltungsarbeitskreis“ mit interessierten Schlechingern zu bilden, zum Beispiel auch für ein neues „Bänkekonzept“. Timo Kleinschroth, UBS steuerte dazu die Idee bei, eine Umfrage zu starten, „was sich die Bürger wünschen“ und Remigius Bauer, parteilos wollte das auf das Thema Bergsteigerdorf ausweiten. Einig waren sich die Räte, hier eventuell eine neue Plattform für Bürgerbeteiligungen zu schaffen, die in der Konsequenz auch Umsetzungsmöglichkeiten bieten müssen.

Nutzungsänderungs-Antrag von Hotel wurde abgelehnt

Auf der Sitzung des Bauausschusses ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung von Hotelbetrieb und einer Ferienwohnung in Ettenhausen zu Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen sowie die Nutzungsänderung von einem Sozial- und Spielraum zu Wasch- und Trockenraum.

Melanie Glück von der Gemeindeverwaltung berichtete: Die Eigentümer begründen die geplante Nutzungsänderung so, dass durch die Coronakrise, Fachkräftemangel, Energiekrise und den daraus resultierenden Folgen, aus wirtschaftlicher Sicht ein weiteres Betreiben als Hotel nicht mehr möglich ist.

Da das Bergsteigerdorf Schleching stark touristisch geprägt ist, ist ein Aufrechterhalten von Hotels dieser Art sehr wichtig; denn die Hotelnutzung trägt stark zur Erhaltung der touristischen Infrastruktur bei. Der Wegfall dieses Unternehmens würde für Schleching aus touristischer Sicht einen erheblichen Verlust an Betten und somit eine nachhaltige Schwächung des Standortes bedeuten.

Die Gemeinderäte des Bauausschusses stimmten dem zu, einstimmig wurde der Antrag auf Nutzungsänderung aus touristischer Sicht nicht erteilt, von Seiten der Verwaltung soll ein Antrag auf Zurückstellung von Baugesuchen gemäß Paragraph 15 BauGB beim Landratsamt Traunstein gestellt werden.

Einem Vorbescheidantrag für das Heizhaus in Ettenhausen wurde zugestimmt

Auf dem Grundstück des Schlechinger Forst, in der Nähe des Geigelsteinparkplatzes/Station soll ein Heizhaus mit Zufahrt im Rahmen einer Nahwärmeversorgung durch die „Bioenergie Schlechinger Tal GmbH“ entstehen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu.

Michael Bachmann, CSU (Geschäftsführer der GmbH) erklärte zu den Fragen der Gemeinderatsmitglieder, dass der Antrag auf einen Vorbescheid ein gängiges Mittel und reguläres Instrumentarium ist, damit ohne unnötige Kosten weiteres Vorgehen entwickelt werden kann. Er meinte, es ist nur ein weiterer Baustein, es geht nicht um das Gesamtprojekt. Die erteilte Machbarkeitsstudie ist der Parameter für das Projekt.

Die „Bioenergie Schlechinger Tal GmbH“ zeichnet nur für die Entwicklung des Projekts, Träger der geplanten Nahwärmeversorgung wird eine Genossenschaft sein, an der sich Bürger beteiligen können. wun