Im Ortsteil Mühlau der Gemeinde Schleching wird die Wasserkraft des Dalsenbaches seit unvordenklichen Zeiten ausgenutzt. Nach einem längeren Stillstand wurde die Anlage vor einigen Jahren umfassend ertüchtigt und anschließend veräußert.
Mit am 21.04.2023 eingereichtem Antrag bat der heutige Unternehmer um Erteilung einer Bewilligung der Gewässerbenutzungen im Umfang der neuen Leistungsfähigkeit der Anlage; vorausgegangen war ein zu diesem Zweck durchgeführter, mit den Behörden abgesprochener Langzeit-Naturversuch.
Das daraufhin durchgeführte förmliche Verfahren wurde nunmehr mit Bescheid des Landratsamtes Traunstein vom 20.12.2024 Az. 4.16-6430.02-170051 abgeschlossen.
Eine Ausfertigung dieses Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung und geprüften Planunterlagen liegt in der Zeit vom 23.01.2025 bis 27.02.2025 im Rathaus der Gemeinde Schleching, Kirchplatz 1, 83259 Schleching, Zimmer Nr. 3 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bewilligungsbescheid gemäß Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetztes (BayVwVfG) auch gegenüber den Betroffenen als zugestellt, die den Bescheid nicht direkt zugestellt erhalten haben.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Klage erhoben werden. Näheres enthält die dem Bescheid angefügte Rechtsbehelfsbelehrung.
GEMEINDE SCHLECHING
Schleching, 17.01.2025
Amtlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln
| Schleching, Rathaus | Achberg |
| Mettenham | Raiten |
| Ettenhausen | Mühlau |