Titel Logo
Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 20/2025
Aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

GRS 1. Teil vom 15.9.2025

Nutzung des neuen Turnraumes in der Schule geregelt Beide Kindergärten konnten die Defiziterwartung verringern

Schleching – Die staatliche Stellplatzpflicht der Bayerischen Bauordnung entfällt zum 1. Oktober, deshalb soll dann eine gemeindliche Stellplatzsatzung erlassen werden, um auch künftig die Stellplatzsituation zu regeln.

Die Verwaltung hat daraufhin den Entwurf der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom Landratsamt überprüfen lassen, angeforderte Punkte eingearbeitet und in der letzten Gemeinderatssitzung zur Abstimmung gegeben.

In der Satzung sind folgende Stellplätze festgelegt: für ein Einfamilienhaus zwei Stellplätze, für ein Mehrfamilienhaus 1,5 Plätze bis zu einer Wohnungsgröße von 70 Quadratmeter, andere Gebäude mit Wohnungen verlangen zwei Stellplätze je Wohnung. Der Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu.

Weitere Nutzung des Turnraumes in der Schule

Der neue Turnraum -auch Raum für Musik, Tanz und Bewegung- in der Grundschule soll künftig auch von Dritten genutzt werden dürfen. Vereine und Ehrenamtliche dürfen den Raum unentgeltlich nutzen. Aber für gewerbliche Nutzer, solche die für ihren Kurs Einnahmen generieren, soll eine Benutzungsgebühr festgelegt werden, wurde auf einer der vorangegangenen Sitzung beschlossen.

Die Verwaltung hat hierfür in den umliegenden Gemeinden recherchiert und die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt. Elfie Bachmann (UBS) meinte dazu, dass die Gebühren niedrig gehalten werden sollten, damit Kurse nicht verloren gehen und vielleicht auch das Angebot in Schleching vielfältiger wird. Johanna Detsch von der Verwaltung hat eine einheitliche Jahrespauschale empfohlen. Dem folgte der Gemeinderat, so gelten 10 Euro von jedem Kurs als Gebühr, gerechnet auf das Jahr mit zirka 40 Wochen, wären es 400 Euro Jahrespauschale für den gewerblichen Nutzer. Der Beschluss hierfür war einstimmig.

Information über die Haushaltsabrechnung der Kindergärten

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) informierte den Gemeinderat über die Haushaltsabrechnung der AWO für den Kindergarten und Waldkindergarten mit einer erfreulichen Entwicklung durch die Defizitverringerung. Im Haushaltsplan war ein Defizit von rund 92 500 Euro für den Kindergarten eingeplant, die Abrechnung 2024 hat rund 70.500 Euro ergeben. Beim Waldkindergarten konnte das geplante Defizit von rund 46 000 Euro auf rund 21 000 Euro verringert werden. Durch den Vertrag über einen Defizitausgleich mit der AWO liegt der tatsächliche Betrag bei rund 16 600 Euro.

Ertüchtigung des Regenwasserkanals in Ettenhausen

Johanna Detsch erläuterte den Sachverhalt zur Ertüchtigung des Regenwasserkanals in der Schlechinger Straße in Ettenhausen. Anwohner hatten sich gemeldet und folgendes mitgeteilt: Im Bereich der Schlechinger Straße, Einmündung Achenfeldweg, wird bei Starkregenereignissen in regelmäßigen Abständen der Schachtdeckel rausgedrückt und das Regenwasser des im Gehweg verlaufenden Entwässerungskanals sucht sich seinen Weg ins Freie. Die Anwohner in diesem Bereich haben seit Jahren schon Sandsäcke hier gelagert, um eine Ausuferung in die privaten Grundstücke etwas einzudämmen. Der Sachverhalt wurde vor Ort von der Verwaltung besichtigt.

Johanna Detsch führte weiter aus, dass m Zuge der Dorferneuerung unter anderem der Regenwasserkanal in der Schlechinger Straße neugestaltet wurde. Laut den Bauplänen, welche von Peter Oster hierzu angefordert wurden, endet der Regenwasserkanal auf Höhe Achenfeldweg 2a ohne einen Notüberlauf zu haben. Der Regenwasserkanal wurde 2008 so berechnet, dass mittels Sickerrohre ankommendes Regenwasser versickert.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dem so nicht ist. Das Regenwasser aus der Schlechinger Straße schießt abwärts und durch den Schachtdeckel ins Freie. Erst im Einmündungsbereich zur Achenfeldstraße besteht ein gesondertes Regenwassersystem mit Entwässerung ins Achenfeld. Hier wurden in der Vergangenheit sogenannte Sickerpackungen eingebaut.

Der Zustand der sich hebenden Schachtdeckel und Entwässerung ins Freie ist nicht weiter hinnehmbar, besteht hier doch die Gefahr einer Schädigung von Privateigentum, führte Johanna Detsch weiter aus.

Angedacht ist, dass mittels neu zu verlegender Sickerrohre an das zweite Entwässerungssystem angeschlossen wird. Hierzu soll der Gehweg aufgegraben und mit zwei Kernbohrungen an Schacht 1 und Schacht 2 eine Sickerverrohrung eingebaut werden und somit mit einem Verbund mit Notentwässerung ins Achenfeld die Überschwemmungssituation behoben werden.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine außerplanmäßige Maßnahme. Ein gesondert hierfür vorgehaltener Haushaltsansatz besteht nicht. Nach Rücksprache mit der Kämmerei, können jedoch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer hierfür verwendet werden.

Die Firma Dirnhofer hat hierzu auf Anfrage ein Angebot abgegeben. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in Höhe von zirka 25 000 Euro brutto kann diese Maßnahme freihändig vergeben werden, was mit der voranschreitenden Jahreszeit durchaus von Vorteil ist. Ein unnötiges Zuwarten kann gegenüber der anliegenden Bevölkerung nicht weiter vertreten werden, meinte Johanna Detsch.

Es wird mit einer Bauzeit von drei Tagen gerechnet. Die normalen Baukosten können durch direkte Unterstützung durch den gemeindlichen Bauhof erheblich reduziert werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die sofortige Durchführung der Maßnahme. wun

Foto Sybilla Wunderlich

Der neue Turnraum in der Schule, der jetzt auch von Dritten genutzt werden darf.