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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 20/2025
Aus dem Gemeinderat
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Bauausschusssitzung vom 15. September 2025

Nutzungsänderungen sollen durch einen Baujuristen geklärt werden

Brunntalhütte wird eine DAV-Hütte

Schleching – In der letzten öffentlichen Sitzung des Bauausschusses trug Melanie Glück von der Verwaltung einige Bauvoranfragen auf Nutzungsänderungen vor, sowie den Freisteller zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses.

Im ersten Fall ging es um eine Nutzungsänderung einer Wohnung mit Hauptwohnsitz in eine Ferienwohnung in Ettenhausen, in der Steinweidenstraße. Die Eigentümerin plant, die Wohnung als Ferienwohnung umzunutzen. Die Wohnung wurde von 2019 bis 2022 mit Hauptwohnsitz bewohnt, seitdem steht sie leer.

Die Meinung der Gemeinderatsmitglieder ist seit 2024, allen Anträgen auf die touristische Nutzungsänderung, diese in Anbetracht des verlorenen Wohnraums als Hauptwohnsitz im Ganzen abzulehnen.

Ausnahmen sollen auf den individuellen Sachverhalt eingehen und auch nur dann, wenn eine Teilung der Hauptwohnung in einen Hauptwohnsitz und einer Ferienwohnung möglich und zweckmäßig ist.

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) berichtete dazu, dass dieses Problem in den meisten Ökomodell-Gemeinden ein Problem ist und vom Landratsamt soll ein Baujurist die Sachlage grundsätzlich prüfen.

Felix Laubhuber (SPD) wünschte sich eine klar vorgegebene Linie, die rechtlich abgeklärt sein muss, damit jeder Bürger das gleicht Recht hat. Michael Bachmann (CSU) fand es sinnvoller, bei der Beurteilung nicht die Fremdenverkehrssatzung als Grundlage zu sehen, eher den Bebauungsplan, denn es sollte die Gebäudeart die Unterscheidung sein. Die Entscheidung wurde also vertagt, bis nach der Rücksprache mit der Bauaufsicht, damit der Hauptwohnsitz nicht verloren geht, meinte Bürgermeister Josef Loferer.

Ebenso wurde bei der nächsten Bauvoranfrage auf die gleiche Nutzungsänderung in der Höhensteinstraße entschieden. Allerdings war hier dem Eigentümer offensichtlich nicht bekannt, dass ein Antrag gestellt werden muss. Denn laut Achental Tourismus wird das Objekt seit November 2018 bereits als Ferienwohnung angeboten! Es waren von 2019 bis 2025 insgesamt 1637 Übernachtungen mit 202 Gästeankünften. Die Eigentümer gaben nun an, das Anwesen künftig nicht mehr länger als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbieten zu wollen. Auch hier wurde die Entscheidung vertagt.

Der dritte Fall lag etwas anders, die Antragstellerin beabsichtigt die Erdgeschosswohnung in einem Bestandsgebäude als Ferienwohnung umzunutzen. Die Wohnung mit 64,50 Quadratmetern wurde vormals als Hauptwohnsitz genutzt. Die verbleibenden Wohneinheiten im Objekt werden weiter mit Hauptwohnsitz genutzt. Das Grundstück befindet sich im „Außenbereich“ und liegt nicht im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung. Das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag wurde mit vier Stimmen dagegen und zwei Stimmen dafür nicht erteilt.

Nutzungsänderung für die Brunntalhütte

Der Alpenverein München und Oberland beantragte die Umnutzung der Brunntalhütte von einer Schutzhütte/Arbeiterhütte in eine Selbstversorgerhütte ausschließlich für DAV-Mitglieder. Melanie Glück führte aus; die Brunntalhütte liegt am Achberg/ Gemarkung Oberwössen und diente bisher als Forsthütte für

Forstarbeiter als Notunterkunft. Der Holzblockbau wurde 1885 auf einem Steinsockel errichtet und seitdem durch die Bayerischen Staatsforsten/Forstbetrieb Ruhpolding genutzt. Der Erhalt und das Betreiben von Hüttenstandorten als Stützpunkte zur Ausübung des Bergsteigens und der alpinen Sportarten ist satzungsgemäßer Auftrag des Alpenvereins. Es ist geplant, die Brunntalhütte zu sanieren und in Zukunft ganzjährig und zum kurzfristigen Aufenthalt (maximal zwei Wochen) den Mitgliedern des Alpenvereins München und Oberland zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der guten Erreichbarkeit ist die Hütte besonders für Familien geeignet. Die Ausstattung der Hütte wird zweckmäßig sein. Die Nutzung beschränkt sich auf das Erdgeschoss.

Die Buchung der Hütte erfolgt für die Sektionsmitglieder über die Servicestelle oder über die Homepage der Sektion. Die Buchung der Hütte ist für Nichtmitglieder ausgeschlossen, ebenso Einträge bei etwaigen Online-Reservierungs-Plattformen.

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich der Fremdenverkehrssatzung Schleching. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Forstwirtschaft“ festgesetzt. Die Wasserversorgung geschieht seit 1958 über einen Trinkwasseranschluss über den Wasserbeschaffungsverband Achberg. Ein Anschluss zur Stromversorgung ist vorhanden, geheizt wird mit einem Holzofen, künftig eventuell über einen Infrarotheizkörper, es gibt eine Trockentoilette und eine Küchenspüle. Für die Stromversorgung ist ein Anschluss vorhanden.

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) fand es positiv, dass die Hütte weiter genutzt und nicht abgerissen wird und dass der Umstand gut zum Bergsteigerdorf Schleching passt. Andreas Hafner (CSU) bemängelte, dass die Hütte nur von den Mitgliedern der DAV Sektion München und Oberland genutzt werden kann.

Der Antrag auf Nutzungsänderung der Brunntalhütte wurde einstimmig genehmigt.

Zum Schluss informierte Melanie Glück über einen Bauantrag im Freistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ettenhausen in der Schlechinger Straße.

wun