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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 21/2023
Informationen zu Amtlichen Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Verordnung über die Parkgebühren im Gemeindebereich Schleching (Parkgebührenordnung)

Die Gemeinde Schleching hat auf Grund § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S 310, ber. 919), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr vom 02.03.2023 (BGBl. I Nr. 56) i. V. m. § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch Verordnung vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 463), durch Verordnung vom 19. Juli 2023 (GVBl. S. 509) und durch Verordnung vom 1. August 2023 (GVBl. S. 507) geändert worden ist, gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 29.09.2023 eine

Verordnung über die Parkgebühren im Gemeindebereich Schleching (Parkgebührenordnung)

erlassen. Die Verordnung tritt am 13.10.2023 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Schleching

vom 13.10.2023 bis 23.11.2023

während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Mittwoch bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Montag 15:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Außerdem ist die Satzung im Internet unter www.schleching.de Rubrik: Gemeinde / Ortsrecht einsehbar.

Schleching, 11.10.2023
Josef Loferer
Erster Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

amtlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln:

Schleching, Achberg, Mettenham, Raiten, Ettenhausen, Mühlau

Anschlag an den Amtstafeln am 12.10.2023

Abzunehmen am 24.11.2023

Datum:

Unterschrift: