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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 22/2024
Aus dem Gemeinderat
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Die Entstehung von Zweitwohnsitzen soll vermieden werden - Ein Grundsatzbeschluss wurde gefasst

Schleching - Ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Doppelhaushälfte in der Höhensteinstraße wurde bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses behandelt. Der Antrag wurde abgelehnt aus städtebaulichen Gründen. Durch die Nutzungsänderung zu einem Ferienhaus würde zu viel Wohnraum als Hauptwohnsitz verloren gehen. Dieser Punkt wurde erneut dem Bauausschuss vorgelegt, da hierzu nochmals Rücksprache mit der Fachaufsicht im Landratsamt Traunstein gehalten wurde. Nachdem das bisherige Vorgehen von Seiten des Landratsamtes bestätigt wurde, ergänzend hierzu vom Bauausschuss ein Grundsatzbeschluss gefasst wurde, kann an dem bisherigen Beschluss festgehalten werden. Vor dem Erwerb durch den aktuellen Eigentümer wurde das Haus achtzehn Jahre ausschließlich als Hauptwohnsitz bewohnt.

Alternativen denkbar

Da allerdings in Schleching touristische Einrichtungen auch gewünscht und benötigt werden, wäre es grundsätzlich denkbar, im Falle einer Nutzungsänderung unter nachfolgenden Kriterien zuzustimmen, führte Johanna Detsch weiter aus. Wenn zum Beispiel das Haus in zwei Wohneinheiten umgebaut wird, wo eine Wohneinheit als Ferienwohnung genehmigt und die andere als Hauptwohnsitz genutzt wird. Eine mögliche Teilnutzung steht folglich zur Diskussion, aber unter dem Aspekt, dass nicht zu viel Wohnraum für Hauptwohnsitznutzung verloren gehen darf. An dem Beschluss vom September wird nach wie vor festgehalten, da durch die beantragte baurechtliche Nutzungsänderung von einem Wohnhaus in ein Ferienhaus lediglich in Gänze für die gesamte Immobilie erfolgen sollte.

Der Gemeinderat hatte mit Erlass der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr sich in der Vergangenheit dafür entschieden, die Entstehung von neuen Zweitwohnsitzen zu vermeiden.

Somit wurde der Beschluss vom September einstimmig vom Gemeinderat bekräftigt und beibehalten. In einem zweiten Beschluss wurde beschlossen, bei allen Anträgen die touristische Nutzungsänderung betreffend, diese in Anbetracht des verlorenen Wohnraums als Hauptwohnsitz im Ganzen abzulehnen.

Ausnahmen sind auf den individuellen Sachverhalt abzustellen und auch nur dann, wenn eine Teilung der Hauptwohnung in einem Hauptwohnsitz und einer Ferienwohnung möglich und zweckmäßig ist.

Der Beschluss wurde vom Gemeinderat bestätigt

Dieser Beschluss wurde dann später vom Bauausschuss dem gesamten Gemeinderat vorgelegt, der ebenfalls einstimmig dem Beschluss zustimmte.

wun