Liebe Bürger und Bürgerinnen,
bei der Kontrolle der Messbeträge sind uns einige noch nicht gemeldete Flur- und Grundstücke aufgefallen. Diese werden, wenn keine Meldung beim Finanzamt eingeht, geschätzt. Wir möchten Sie bitten, die Meldung der noch nicht gemeldeten Flur- und Grundstücke durchzuführen.
Es ist zu empfehlen, die bereits gemeldeten Werte mit den Vorjahreswerten auf Richtigkeit zu überprüfen, da bei dem vom Finanzamt übermittelten Werten zum Teil massive Abweichungen festgestellt wurden.
Im Januar 2025 werden dann alle Messbeträge zur Grundsteuer veranlagt.