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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 22/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Seit 04.10.2024 bilden sich elf Personen zu den Themen Pflege und Demenz im Rahmen der Schulung Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI fort. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) Kreisverband Traunstein bietet diese Schulung jährlich in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Südostbayern e.V. Selbsthilfe Demenz an. Das Schulungsangebot richtet sich an Ehrenamtliche und nicht ehrenamtlich Helfende, die in Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AUA) oder als sogenannte Ehrenamtliche Einzelperson für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Demenz tätig sind. Unter den Teilnehmenden der aktuellen Schulung sind zudem zwei Ehrenamtliche aus dem Besuchshundeteam des BRK Traunstein.

Die Schulung vermittelt fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten in der Betreuung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen, insbesondere Personen mit Demenz. Sie umfasst insgesamt 36 Unterrichtseinheiten, die auf drei Module und einen Erste-Hilfe-Kurs aufgeteilt sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen wichtige Kompetenzen, um eine qualifizierte Alltagsbegleitung und Betreuung anzubieten.

Inhaltlich ist die Schulung folgendermaßen aufgebaut:

Im Modul Betreuung Pflegebedürftiger erhalten die Teilnehmenden Grundlagenwissen über Pflegebedürftigkeit und erlernen Techniken, um den Alltag der Betroffenen professionell und einfühlsam zu gestalten. Der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wird im Modul Kommunikation und Begleitung geschult. Dabei steht die sensible Kommunikation im Vordergrund, um Sicherheit und Vertrauen zu schaffen. Abgerundet wird die Schulung durch das Modul Unterstützung in der Haushaltsführung, das sich auf praktische Hilfen im Haushalt konzentriert. Zusätzlich zu den erforderlichen Modulen der Schulung wird ein Erste-Hilfe-Kurs mit Schwerpunkt Senioren angeboten. Für Ehrenamtliche und pflegende Angehörige übernimmt das BRK Traunstein die Schulungskosten.

Bedeutung der Schulung nach § 45a SGB XI:

Die Schulung entspricht den Anforderungen des § 45a SGB XI, der die Qualifizierung von Personen fördert, die in Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig sind. Diese Maßnahmen dienen dazu, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrautenUmgebung zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Helfenden in Angeboten der Alltagsbegleitung übernehmen dabei wichtige Aufgaben in der sozialen Betreuung, der Mobilitätsförderung und der Unterstützung im Haushalt.

Die Schulung trägt dazu bei, dass die Teilnehmenden nicht nur ihre persönlichen Kompetenzen erweitern, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Traunstein beitragen.