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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 22/2025
Aus dem Gemeinderat
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GRS 13.10.25

Gasthof Zur Post in Schleching

Gasthof Post soll verkauft werden – Veränderungssperre erlassen

Ein Anbau für das Tierwohl

Schleching – In der letzten Gemeinderatssitzung ging es um einen zentralen Punkt in der Ortsmitte von Schleching, den Gasthof Zur Post. Ein Ort, wo viele gemeindliche Veranstaltungen in dem großen Festsaal stattfinden. Auch für die zahlreichen Vereine im Ort, ist der Gasthof durch die Größe des Saales ein wichtiger Veranstaltungsort.

Aktuell wird der Gasthof/Hotel zum Verkauf angeboten. In einer öffentlichen Sitzung wurde über eine mögliche Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet diskutiert, es geht um Grundstücke, auf dem sich das Gasthaus und Parkplätze, die zum Gasthaus gehören befinden, sowie um die umliegenden Grundstücke.

Um eine gastronomische und touristische Nutzung zu sichern, wurde über eine Veränderungssperre nach Paragraph 14 des BauGB nachgedacht, hierfür hat die Verwaltung drei Planungsvarianten vorgestellt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als „MD“ Dorfgebiet festgesetzt, die Grundstücke werden baurechtlich nach Paragraph 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) gewertet. Zur Bestandssicherung soll das Grundstück, auf dem der Gasthof zur Post steht, als Sondergebiet Tourismus (SO) und der umliegende Bereich als „MD“ Dorfgebiet festgesetzt werden.

Der Ort soll eine Wirtschaft bleiben

Bürgermeister Josef Loferer (CSU) berichtete dazu, dass im Vorfeld mehrere Gespräche mit der Inhaberin der Gaststätte/Hotel geführt wurden, bei denen Konsens bestand, dass es eine Wirtschaft bleiben soll.

Der Gemeinderat war sich in der Diskussion ebenfalls darüber einig, dass an der Stelle der gastronomische Betrieb und die Fremdenverkehrsnutzung erhalten bleiben soll, das sollte so geregelt werden, dass die Gemeinde planerischen Zugang zu diesem Gebiet hat und ein grundsätzliches Mitspracherecht erhalten bleibt. Verhindert werden soll, dass in dem Gebäude Zweitwohnungen errichtet werden.

Michael Bachmann (CSU) warf noch die Möglichkeit eines „Sanierungsgebietes“ in die Diskussion, um eventuell eine städtebauliche Förderung für die Sanierung der Immobilie zu erreichen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde dann eine Veränderungssperre für die nächsten zwei Jahre für das Gebiet „Schleching Dorfmitte“ (Bebauungsplan Nr. 14) einstimmig beschlossen.

Ein neues Kletterspielgerät für den Pausenhof

Johanna Detsch von der Gemeinde informierte über ein Kletterspielgerät auf dem Pausenhof der Grundschule. Das Holz sei morsch und die Seile sind zum Teil nicht mehr ordnungsgemäß verankert, wie sich bei einer Spielplatzprüfung herausstellte.

Für das bereits vorhandene Betonfundament soll das gleiche Spielgerät beschafft werden und somit von der gleichen Firma Richter Spielgeräte, wie damals. Das Angebot beinhaltet die Dreieckspodeste, die Gestelle für den Seilaufgang, die Wackelbrücke, sowie das schräge Kletternetz, die Angebotssumme beträgt rund 22.500 Euro brutto, die Demontage des alten und Montage des neuen Gerätes sind dabei inkludiert. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einverständnis dazu.

Anbau an den Rinderstall

In der Sitzung des Bauausschusses wurde mit einer Gegenstimme für den Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau gestimmt. Der Anbau soll an den bestehenden Rinderstall an der Westseite zu Tierwohlzwecken nach den Naturland-Richtlinien im Kleinfeldweg erfolgen. Es soll mehr Platz für die einzelnen Tiere geschaffen, die Licht- und Luftverhältnisse sowie die Auslaufmöglichkeiten verbessert werden. Des Weiteren soll die Technik modernisiert werden, die für die Existenz und Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebes erforderlich sind.

Es ist geplant, im Bestandsstall die Fressplätze für maximal fünfzehn Kühe mit Fressgitter, die auch zum Melken genutzt werden, zu erhalten. Im geplanten Anbau soll für das Milchvieh ein Ruhe- und Auslaufbereich mit Liegeboxen entstehen.

Der tägliche Auslauf auf der Weide im Sommer sowie im Winter im „Hausfeld“ wird nach wie vor gewährleistet. Sepp Loferer (CSU) führte weiter aus, dass es das Ziel des Antragsstellers ist, durch den geplanten Anbau, die sogenannte teilweise Anbindehaltung aufs Melken im Bestandstall zu reduzieren.

Die Maße des geplanten Anbaus wären 5,90 x 19,15 Meter, die seitliche Wandhöhe drei Meter und ein Pultdach mit einer Dachneigung von sieben Grad. Die Neigung des Daches wurde bewusst gewählt, um die bestehende Heubelüftungsanlage nicht zu verdecken und sie somit nicht in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Die erforderliche Abstandsfläche von drei Metern zur Mitte Straßengrund wird dabei eingehalten.

Die Gemeinderäte befürworteten in der Mehrheit den Anbau und auch die Tatsache, dass es noch Bauern mit Tieren im Stall in Schleching gibt. Aber Michael Eisenberger (SPD) und Claus Rathje (UBS) machten sich Gedanken, dass die Neigung des Daches Probleme bei der Einsicht in die Straße machen könnte. Dem Vorbescheidantrag wurde trotzdem das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis, dass es keine Beeinträchtigung für die Einsicht der Straße geben darf.

Weiter wurde von Melanie Glück aus der Verwaltung der Rat darüber informiert, dass es einen Bauantrag im Freistellungsverfahren im Mühlbergweg „Schleching-Krimm“ gibt, für den Bau eines Einfamilienhauses mit Garage. wun