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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 24/2023
Aus dem Rathaus
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Pferdeäpfel auf öffentliche Straßen

Wir bitten alle Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften der Pferde beim Ausreiten an den Rand der Straße zu räumen. Gerade bei nassen Verhältnissen kann es für Fahrrad- und Motoradfahrer zu einer gefährlichen Behinderung kommen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 32 Verkehrshindernisse).

Auf vielberittenen Straßen und Wegen macht es auch kein gutes Bild, wenn alle paar Meter ein Haufen liegt.

Wir wünschen uns ein gutes Miteinander für alle Straßenteilnehmer.