Wir bitten alle Pferdebesitzer die Hinterlassenschaften der Pferde beim Ausreiten an den Rand der Straße zu räumen. Gerade bei nassen Verhältnissen kann es für Fahrrad- und Motoradfahrer zu einer gefährlichen Behinderung kommen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 32 Verkehrshindernisse).
Auf vielberittenen Straßen und Wegen macht es auch kein gutes Bild, wenn alle paar Meter ein Haufen liegt.
Wir wünschen uns ein gutes Miteinander für alle Straßenteilnehmer.