Die Gemeinde Schleching erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren am Markt in der Gemeinde Schleching (Marktgebührensatzung) vom 10.11.2022 wird wie folgt geändert:
§ 3 Gebührenberechnung, Gebührensätze erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt je Verkaufsplatz, Standplatz, Stand oder Fahrzeug für den gesamten Zeitraum des Marktes:
a) Standplatz Grundgebühr — 50,00 €
b) Nach Laufmeter pro Meter — 20,00 €
c) Standplatz im Bürgerhaus (außer Leseraum) — 75,00 €
d) für Stromanschluss Stand ohne Lebensmittel — 25,00 €
e) für Stromanschluss Stand mit Lebensmitteln — 50,00 €
Zuzügliche anfallende Leihgebühren für die ausgeliehenen Hütten werden direkt an den Standbetreiber weiterverrechnet, ebenso die Dienstleistung für den Auf- und Abbau der ausgeliehenen Hütten.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
amtlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln:
Schleching, Achberg, Mettenham, Raiten, Ettenhausen, Mühlau
Anschlag an den Amtstafeln am 20.11.2023
Abzunehmen am 15.12.2023