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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 24/2023
Informationen zu Amtlichen Bekanntmachungen
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BekanntmachungSatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebührenam Markt in der Gemeinde Schleching(Marktgebührensatzung)

Die Gemeinde Schleching erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren am Markt in der Gemeinde Schleching (Marktgebührensatzung) vom 10.11.2022 wird wie folgt geändert:

§ 3 Gebührenberechnung, Gebührensätze erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt je Verkaufsplatz, Standplatz, Stand oder Fahrzeug für den gesamten Zeitraum des Marktes:

a) Standplatz Grundgebühr — 50,00 €

b) Nach Laufmeter pro Meter — 20,00 €

c) Standplatz im Bürgerhaus (außer Leseraum)  —  75,00 €

d) für Stromanschluss Stand ohne Lebensmittel  —  25,00 €

e) für Stromanschluss Stand mit Lebensmitteln  —  50,00 €

Zuzügliche anfallende Leihgebühren für die ausgeliehenen Hütten werden direkt an den Standbetreiber weiterverrechnet, ebenso die Dienstleistung für den Auf- und Abbau der ausgeliehenen Hütten.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Josef Loferer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk

amtlich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln:

Schleching, Achberg, Mettenham, Raiten, Ettenhausen, Mühlau

Anschlag an den Amtstafeln am 20.11.2023

Abzunehmen am 15.12.2023