Schleching - Ein Thema auf der jüngsten Gemeinderatssitzung war wieder die Zweitwohnungssteuer. Bereits im vorigen Monat wurden die Gemeinderäte über eine beabsichtigte Anpassung der Zweitwohnungssteuer informiert.
Seit dem Jahr 2020 wird diese Steuer nicht mehr anhand der Jahresrohmiete berechnet, sondern nach dem Kaltmietwert einer jeden Wohnung eines jeden Hauses. Der Gutachterausschuss des Landkreises Traunstein ermittelt die Mietwerte der Gemeinden. Derzeit wird die Zweitwohnungssteuer anhand des Kaltmietwertes von 7,85 Euro pro Quadratmeter herangezogen. Dieser Wert besteht seit 2020.
Der Gutachterausschuss hat nun für den südlichen Landkreis den Mittelwert von 8,96 Euro pro Quadratmeter ermittelt. Im Turnus von zwei Jahren werden die Gemeinden über die Veränderungen der Mieten hingewiesen. Die nächste Ausgabe erscheint im März 2024.
Durch die Erhebung der Zweitwohnungssteuer wird ein Teil der Infrastrukturkosten, wie zum Beispiel der Winterdienst oder die Straßensanierungen unter anderem refinanziert. Die Erhöhung der Steuer von jetzt 15 auf 20 Prozent ab 2024 würde ein Plus von rund 360.000 Euro ergeben(im Bereich Kaltmietwert). Im Bereich Nettokaltmiete (das sind die Zweitwohnungsinhaber, die ihre Wohnung angemietet haben) könnten sich Einnahmen in Höhe von rund 19.000 Euro ergeben.
Das waren die Fakten, die die Kämmerin den Räten vorstellte. Die umliegenden Gemeinden liegen ebenfalls in der Range zwischen 15-20 Prozent.
Die Kämmerin, Stephanie Oberressl führte weiter dazu aus, dass heuer alles auf den Prüfstand muss. Bei Planung von unumgänglichen und höheren Ausgaben, wie zum Beispiel die Sanierung der Achenbrücke, müssen alle Einnahmemöglichen mit den geplanten Ausgaben in Einklang gebracht werden.
Eine Möglichkeit dazu ist eben die Anhebung der Zweitwohnungssteuer, weitere Möglichkeiten werden eruiert.
In der sich anschließenden Diskussion, befürwortete Andi Hell, UBS die Maßnahme, während Claus Rathje Bedenken äußerte, in der Hinsicht, dass Schleching als kleine Gemeinde hier nicht vorangehen sollte. Bürgermeister Josef Loferer, CSU wies darauf hin, dass es sich bei der Erhöhung um eine notwendige Maßnahme handelt. Aber auch Michael Bachmann, CSU stimmte eher der Meinung von Claus Rathje zu und fand, dass Schleching hier nicht den Weg der Maximalausschöpfung gehen sollte. Er fand, dass die Zweitwohnungsbesitzer ein wichtiges Glied in der Dorfgemeinschaft sind, die auch zur Wertschöpfung beitragen und die gute Auftraggeber der örtlichen Handwerker sind. Er schlug vor, eher den Erstwohnsitz attraktiver zu machen. Dem stimmte auch Remigius Bauer, parteilos zu. Er meinte, es gibt bei uns viele langjährige Zweitwohnungsbesitzer und wollte die Erhöhung eher in kleineren Schritten sehen.
Andi Hell, UBS schlug vor, dass Wohnungsbesitzer darüber nachdenken könnten, ob sie ihre Ferienwohnung auch anderen Urlaubern zur Verfügung stellen, wenn sie selbst die Wohnung gerade nicht nutzen und dadurch die erhöhte finanzielle Belastung etwas verteilen.
Die Argumente gingen hin und her und es konnte an diesem Abend keine Einigung erzielt werden. Die Gemeinderäte erbaten sich mehr Bedenkzeit und hatten die Entscheidung auf die Finanzklausur verschoben.
Als öffentlicher Punkt bei der Klausur wurde erneut darüber abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass acht Gemeinderäte für die Erhöhung des Beitragssatzes auf 20 Prozent zum 1. Januar 2024 stimmten und drei Gemeinderäte dagegen.