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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 25/2023
Aus dem Rathaus
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Führerschein-Umtauschfristen

Nach der 3. EG-Führerscheinrichtlinie müssen künftig schon bestehende Papier- und unbefristete Kartenführerscheine umgetauscht werden. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen schrittweise umgetauscht werden.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

„Alte“ Führerscheine (Grau/Rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998:

Geburtsjahr des Inhabers Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

EU-Kartenführerscheine ab Ausstellungsdatum 01.01.1999:

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auch die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen bleiben bei der Umschreibung grundsätzlich erhalten!

Für Fragen zum Führerscheinumtausch steht Ihnen die Führerscheinstelle des Landratsamtes Traunstein unter Tel. 0861 58-7686 oder -494 zur Verfügung. Der Antrag kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.