Ansicht der Außen-Anlage mit Erdhügel, Haus und den darunter liegenden Hochbehältern
Querschnitt von der gesamten Anlage
Schleching – In der letzten Sitzung des Gemeinderats ging es um die Wasserversorgung in Raiten, im speziellen um die Sanierung des Hochbehälters. Es wurden die verschiedenen Auskleidungsvarianten der Behälterkammern vorgestellt und ein Beschluss zum Vorentwurf gefasst (wir berichteten) Auf der aktuellen Sitzung musste nun in einem weiteren Schritt die angepasste Entwurfsplanung beschlossen werden.
Hierzu stellte Matthias Gerold vom Ingenieurbüro Dippold&Gerold den weiterentwickelten Vorentwurf zur beschlossenen Sanierungsvariante vor.
Matthias Gerold berichtete, dass inzwischen mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein und dem Gesundheitsamt die Pläne abgestimmt wurden und er in dieser Sitzung die technischen Details ausführt.
In einem Zeitstrahl erläuterte er die Agenda, beginnend mit dem Jahr 1988 Planung und 1989 Bau der Hochbehälter Raiten. Dreiunddreißig Jahre später, 2022 wurde eine Verkeimung in einer der beiden Kammern festgestellt und in der Folge eine öffentliche Ausschreibung zur Sanierung des Hochbehälters initiiert. Anfang 2023 wurde ein Variantenvergleich von Matthias Gerold gezeigt und in dieser aktuellen Sitzung der Beschluss des Gemeinderates einstimmig gefasst, dass Bürgermeister Josef Loferer und die Verwaltung die nötigen Schritte für die vorgestellte Entwurfsplanung schnellstmöglich in die Wege leiten.
Den Termin für die Fertigstellung sah Matthias Gerold Ende 2023.
Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sicherstellung der gemeindlichen Wasserversorgung in Raiten. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und die technischen Regelwerke Berücksichtigung finden. Diese sind der Einbau einer Luftfilteranlage, eines Siphons im Überreich, die luftraumtechnische Trennung der Hochbehälter und die Erneuerung des Treppeneinstiegs und des Treppengeländers (Unfallverhütungsvorschriften). Weiter die Erneuerung der äußeren Abdichtung und der Umzäunung zum Schutz vor Wildtieren sowie die Erneuerung der Holzverschalung als Schutz für das Gebäude. Die Wasserkammern werden –wie in der letzten Sitzung beschlossen- mineralisch beschichtet. Die einzelnen Schritte hierfür stellte Matthias Gerold mit Fotos und Zeichnungen detailliert vor.
Flächennutzungsplan „Ettenhausen Süd“
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 11 „Ettenhausen Süd“ ist 1973 in Kraft getreten, dieser soll nun geändert und neu aufgestellt werden. Die Planungsfläche liegt im Ortsgebiet von Ettenhausen, südlich und teilweise westlich begrenzt von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Rest der Begrenzungen sind bebaute Grundstücke mit vorwiegend Ein- bis Zweifamilienhäusern. Das Gebiet ist vollständig erschlossen.
Melanie Glück aus der Verwaltung erläuterte die Gründe für die Änderung und die Ziele. Es soll hier eine angepasste, städtebauliche Entwicklung fortgeschrieben werden, insbesondere mit Blick auf die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belange Schlechings. Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Wohnungs- und Immobilienmarktes, die eine ausreichende Versorgung mit Bauland oder Immobilien vor allem für ortsansässige junge Familien und Senioren zu erschwinglichen Preisen sichert.
Ein weiteres Ziel ist die nachhaltige Stärkung und Festigung als Tourismusstandort. Für Schleching ist der Tourismus eine unverzichtbare Einnahmequelle in Form von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen, Zweitwohnungssteuer und Gewerbesteuer. Auch der Erhalt der Infrastruktur für Touristen und die einheimische Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung. Bestehende Strukturen müssen nachhaltig gesichert werden und im Einklang mit den Gesichtspunkten für ein Bergsteigerdorf und einer Ökomodellgemeinde verbunden werden.
Die vorgesehene bauliche Nutzung bleibt überwiegend beim Allgemeinen Wohngebiet. Die mit der 5. Änderung aus dem Jahr 2010 festgesetzte Fläche für die Landwirtschaft wird unverändert übernommen.
Auf dem Flurstück 589 wurde im Jahr 1970 eine Pension genehmigt und mit späteren An- und Umbauten zu einem Beherbergungsbetrieb mit Gastronomie entwickelt. Zur Bestandssicherung wird der Bereich als „Sondergebiet Hotel“ festgesetzt, dabei wird eine bestehende und genehmigte Nutzung festgeschrieben, die im Sinne des öffentlichen Interesses steht.
Im Rahmen der Digitalisierung werden nun nach und nach alle Bebauungspläne geprüft und bei Bedarf überarbeitet.
• Einstimmig beschloss der Gemeinderat auf der Sitzung die Neuaufstellung des Bebauungsplanes als qualifizierten Bebauungsplan. Ein beschleunigtes Verfahren nach Paragraph 13 A des Baugesetzbuches soll durchgeführt werden.
Erlass einer Veränderungssperre
Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan 11 „Ettenhausen Süd“ als Satzung.
Der Hintergrund für diese Veränderungssperre ist, dass während des Zeitraumes der Neuaufstellung des Bebauungsplanes 11 „Ettenhausen Süd“ bauliche Veränderungen im Geltungsbereich, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen, damit verhindert werden.
Sonstige erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken sind unzulässig, auch wenn sie ansonsten nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre, eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich. wun
Die Bilder wurden vom Ingenieurbüro Dippold&Gerold GmbH zur Verfügung gestellt: