Der Gemeinderat der Gemeinde Schleching hat am 13.02.2023 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 11 „Ettenhausen-Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB neuaufzustellen.
Der von der Neuaufstellung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus, Zimmer 3, Kirchplatz 1, 83259 Schleching während der üblichen Öffnungszeiten über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist bis zum 03.03.23 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Ebenso ist der Planauszug samt Begründung mit der Bekanntmachung im Internet unter www.schleching.de/Bekanntmachungen einsehbar.