Schleching – Auf der letzten Gemeinderatssitzung ging es um die weitere Vorgehensweise im Bauleitplanverfahren. Auf drei Grundstücksteilflächen soll seit vielen Jahren ein neues Baurecht ausgewiesen werden. Es betraf die achte Änderung beim Bebauungsplan Nr. 15 „Bichlfeld-Nord“. Um die Vergaberichtlinien korrekt nach dem im letzten Jahr neu gefassten Grundsatzbeschluss durchzuführen, holt sich die Gemeinde die Beratung von Dr. Figiel von der Rechtsanwaltskanzlei Döring & Spieß. Von dort wurde empfohlen das „Vertragsmodell“ anzuwenden, bei dem die Gemeinde die Regularien aufstellt. Das heißt, dass sofern das Grundstück nicht selbst bebaut wird, von einem unabhängigen Gutachter der Marktwertpreis ermittelt wird, zu diesem dann das Grundstück an den begünstigten Personenkreis verkauft werden darf.
Martina Hammerl-Tiefenböck (UBS) fragte nach, wie die Vergabe abläuft, worauf Geschäftsführer Martin Plenk darauf verwies, dass genau nach den Richtlinien verfahren wird, auch Andreas Hell (UBS) wies darauf hin, dass die Gemeinde beim Vertragsmodell den Rahmen vorgibt in Absprache mit Dr. Figiel. Trotzdem hatten Martina Hammerl-Tiefenböck (UBS) und Elfie Bachmann (UBS) weitere Bedenken, wollten keinen ersten Präzedenzfall schaffen und nochmals in der Rechtsanwaltskanzlei nachfragen. Dem widersprach Bürgermeister Josef Loferer (CSU), er war der Meinung, dass ein Verfahren, das über vier Jahre läuft und nun nach den gemeinsam beschlossenen Richtlinien durchgeführt werden kann und nicht wieder aufgehalten wird.
Den Beschlüssen für die drei Grundstücke nach den Empfehlungen von Dr. Figiel zu folgen, wurden dann einstimmig vom Gemeinderat zugestimmt.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ettenhausen-West“ und die betreffenden Grundstücke hat Dr. Figiel empfohlen, das „Zwischenerwerbsmodell“ anzuwenden. Dem stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Bebauungsplan „Schleching-Nordost Dorfeingang“. Hier kann der Grundsatz in der Bauleitplanung „innen vor außen“ gut angewendet werden, das heißt, dass durch Umbau weitere Wohnungen generiert werden, ohne dass dafür neue Flächen durch Neu- oder Zubau verbraucht werden. Im bestehenden Baukörper werden durch eine neue Aufteilung einer größeren Wohnung im Dachgeschoß, zwei kleinere Wohnungen entstehen und durch die Umnutzung eines Teiles der großen Ladenfläche im Erdgeschoß, eine neue Wohnung. Nachdem auch bei diesem Fall der Wunsch aus dem Gemeinderat kam, erst bei Dr. Figiel nachzufragen, stellte Geschäftsleiter Martin Plenk klar, dass das Baurecht für ein bestehendes Gebäude nicht identisch ist mit einem Baurecht auf der grünen Wiese. Andreas Hell (UBS) sah ebenfalls keinen Anlass und begrüßte eher das Vorhaben, da er für jede neu geschaffene Wohnung dankbar sei.
Um die neuen Wohnmobil-Stellplätze am Sportplatz ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Geändert werden muss dafür der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan, dazu werden die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligungen gehört.
Das Landratsamt Traunstein, Abteilung Immissionsschutz- und Abfallrecht wies darauf hin, dass die Bundesstraße 307 als Geräuschquelle auf den Campingplatz einwirkt. Da in der Vergangenheit der Parkplatz bereits durch „Wildcamper“ ausgiebig genutzt wurde, sah die Gemeinde keine Notwendigkeit näher auf „Konfliktpotentiale“ einzugehen. Außerdem handelt es sich um Stellplätze, die von den Campern maximal drei Tage genutzt werden dürfen.
Zu dem Hinweis, dass der Platz durch die Nutzer als Emissionsquelle für die Nachbarn angesehen werden könnte, hieß es von der Verwaltung, dass an diesem Platz bereits ein öffentlicher Parkplatz besteht, wo schon jetzt mit verschiedensten Geräuschquellen zu rechnen ist. Die Mitglieder des Gemeinderates sahen das ebenso und stimmten den Abwägungsvorschlägen einstimmig zu.
Im Nachgang zu diesem Punkt, berichtete Martin Plenk, dass der Betrieb des Wohnmobilstellplatzes ab 1. Mai begonnen wird. Er zeigte den Entwurf eines Schildes, das die nötigen Informationen für die Camper bereithält. Mittels eines QR-Codes können viele die Gäste interessierende Punkte abgerufen werden, wie zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten vor Ort und Lokale in der Nähe. Ein Piktogramm gibt einen weiteren schnellen Überblick. Über den Preis pro Nacht (18 bis 20 Euro) wurde kurz diskutiert, die Tendenz zeigte in Richtung 18 Euro. wun