Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit erhöhte Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Die Gebühr beträgt künftig 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren sowie 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren. Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis sowie für den Reisepass bleiben unverändert.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf Grundlage einer bundesrechtlichen Verordnung, die von der Bundesregierung beschlossen und am 30.01.2026 vom Bundesrat bestätigt wurde.
Hintergrund der Erhöhung sind insbesondere gestiegene Herstellungs- und Verwaltungskosten.
| Neue Gebühren (ab 07.02.2026) | |
| * | Personalausweis (ab 24 Jahre): 46,00 € |
| * | Personalausweis (unter 24 Jahre): 27,60 € |
| * | Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € |
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| (unverändert) |