am Donnerstag, 21.03.2024 um 19:30 Uhr
im Lesesaal des Bürgerhaus, Schulstr. 4, 83259 Schleching
mit folgender Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bericht des geschäftsführenden Vorsitzenden |
| 3. | Jahresabschluss 2023/24 |
| 4. | Kassenprüfungsbericht |
| 5. | Entlastung der geschäftsführenden Vorstandschaft |
| 6. | Haushaltsplan und Wasserzins 2023 |
| 7. | Information zur Rolle der Gemeinde in der Wasserversorgung Achberg |
| 8. | Derzeitiger Planungsstand Verbundleitung Achberg/Wagrain |
| 9. | Übertragung der Verbandsanlagen nach Auflösungsgenehmigung durch das LRA Traunstein auf die Gemeinde Schleching |
| 10. | Übertragung des nach Bekanntgabe der Auflösungsgenehmigung verbliebenen Verbandsvermögens auf die Gemeinde Schleching für Zwecke der Weiterführung der Wasserversorgungseinrichtungen am Achberg |
| 11. | Anträge |
Bei Beschlussunfähigkeit ist nach wiederholter Ladung ungeachtet der Anzahl der anwesenden Verbandsmitglieder die Verbandsversammlung beschlussfähig. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei fehlender Beschlussfähigkeit am o.g. Termin hiermit unverzüglich erneut geladen wird. Die erneute Mitgliederversammlung findet 30 Minuten später statt. Auf §14 Abs. 3 der Satzung wird verwiesen.
Anträge, die in der Versammlung beschlussmäßig behandelt werden sollen, müssen mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim Verbandsvorsteher eingereicht werden (§14 Abs.6 der Satzung). Die Anträge müssen klar, verständlich und konkret formuliert sein und den aktuellen Sach- und Rechtsstand Rechnung tragen. Anträge welche bereits beschlussmäßig in vergangenen Versammlungen behandelt wurden, werden nicht mehr behandelt.
Nachdem im Rahmen der Verbandsversammlung wegweisende Beschlüsse zu fassen sind, bittet die geschäftsführende Vorstandschaft um Ihr Erscheinen.