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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 5/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Finanzamt Traunstein

Wichtiger Hinweis für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Worum es geht?

Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.

Wer ist betroffen?

Alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

Ab wann gilt das?

Bereits beim nächsten Zahlungstermin - zum Beispiel bei der Einkommensteuervorauszahlung am 10.03.2026 - wird keine Erinnerung per Post mehr verschickt.

Warum wird das gemacht?

Der Hinweisversand per Brief ist nicht mehr zeitgemäß. Es entstehen hohe Kosten und unnötige Umweltbelastungen durch Papier, Druck und Versand.

Was empfehlen wir Ihnen?

Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, sollte eine der folgenden bequemen Optionen genutzt werden:

SEPA-Lastschriftverfahren (empfohlen): Einmal das SEPA- Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben - dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch ein.

Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Betrag und Zahlungstermin ein.

Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrichten.

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: www.finanzamt-traunstein.de

Bei Fragen

Wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.

Finanzamt Traunstein

Herzog-Otto Str. 4-6

83278 Traunstein

Robert Muggenhaummer, 0861/701-636