Der Gemeinderat der Gemeinde Schleching hat am 16.01.2023 beschlossen für den Ortsteil Achberg eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der von der Neuaufstellung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus, Zimmer 3, Kirchplatz 1, 83259 Schleching während der üblichen Öffnungszeiten über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb einer Frist bis zum 31.03.2023 zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Ebenso ist der Planauszug samt Begründung mit der Bekanntmachung im Internet unter www.schleching.de/Bekanntmachungen einsehbar.