Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste für die zu wählenden Schöffinnen und Schöffen für die Periode 2024 bis 2028, liegt in der Zeit vom 26.04. bis 03.05.2023 im Rathaus, Kirchplatz 1, 83259 Schleching, Zimmer 5, zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll an obiger Stelle Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG (Nr. 3) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6) nicht aufgenommen werden sollten.