Der Gemeinderat Schleching hat in der Sitzung vom 15. April 2024 beschlossen, dass der Kurbeitrag für Erwachsene in der Achental-Gemeinde Schleching zum 1. Januar 2025 angepasst wird: Wie vom Verwaltungsrat des Achental Tourismus vorgeschlagen, wird der Beitrag von 1,50 € auf 2,00 € pro Übernachtung angehoben werden. Für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis 15 Jahre liegt der Kurbeitrag nach wie vor bei 1,00 €, Kinder unter sechs Jahren bleiben auch weiterhin kurbeitragsfrei.
Die Ausgaben für den Tourismus haben inflationsbedingt und durch die Weiterentwicklung und Professionalisierung des Achental Tourismus gKU entsprechend der Vorgaben der Unternehmenssatzung in den letzten Jahren zugenommen und machen eine Erhöhung des Kurbeitrags zum 1. Januar 2025 nötig.
Mit einem Kurbeitrag von 2,00 € liegt die Achental-Gemeinde im bayerischen Durchschnitt, vergleichbare Orte liegen oft darüber (Reit im Winkl: saisonabhängig zwischen 1,40 € und 2,70 €, Ruhpolding: 2,90 €, Tegernsee: 3,00 €, Oberstdorf 2,65 € - 3,20 €).
Mit der Erhöhung des Kurbeitrags für Erwachsene von 1,50 € auf 2,00 € soll dieser Beitrag die nächsten drei bis fünf Jahre konstant gehalten werden, damit die Unterdeckung der Gemeinde Schleching möglichst niedrig gehalten werden kann.
Wer ist kurbeitragspflichtig?
Kurbeitragspflichtig sind Übernachtungsgäste, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufhalten. Die Anrechnung des Kurbeitrags erfolgt über den Gastgeber mittels WinTop, dem digitalen Meldesystem.
Warum Kurbeitrag?
Mit dem Kurbeitrag werden alle Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde Schleching finanziert. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Betrag zu erheben, die Einnahmen sind dabei zweckgebunden.
Eine Auswahl an Angeboten, die durch den Kurbeitrag finanziert werden:
Einen Überblick über alle Vorteile der Gästekarte gibt es auf der Homepage des Achental Tourismus unter www.achental.com.