Schleching – Die Fragen, Anregungen und Wünsche der Bürger auf der Bürgerversammlung im letzten Februar wurden auf der jüngsten Gemeinderatssitzung im Nachgang besprochen und überlegt, wie den Wünschen und Anregungen der Bürger nachzukommen ist.
Wolfgang Knizia hatte angeregt, dass die Gemeinde sich über eine Anleinpflicht für Hunde Gedanken machen solle. Über dieses Thema wurde auch schon im Oktober 2019 im Gemeinderat diskutiert. Die allgemeine Meinung aktuell dazu war, das eine Anleinpflicht zum Beispiel für große Hunde, nur dann Sinn macht, wenn das auch überwacht werden kann. Da die Gemeinde das personell nicht leisten kann. wurde einstimmig abgestimmt, dass es keine Anleinpflicht geben wird in Schleching. Im Übrigen gilt bereits seit 1991 eine Leinenpflicht im Bereich des Naturschutzgebietes Geigelstein.
Ein Stein des Anstoßes war auf der Bürgerversammlung der Hinweis von Franz Loferer auf die menschlichen Hinterlassenschaften in der Natur im Bereich Wagrain/Alte Grenzstation. Bürgermeister Josef Loferer verwies damals auf das Dixi-Klo bei der Bootsausstiegstelle, welche nur 200 Meter entfernt ist oder das Dixi-Klo am Geigelsteinparkplatz sowie die neu sanierten Toiletten am Musikpavillon. Die Gemeinderäte brachten verschiedene Argumente vor, zum Beispiel für ein extra Hinweisschild, dagegen sprach, dass ein „Schilderwald“ die Optik der Landschaft nicht verbessere. Gemeinsam wurde dafür gestimmt, dass die Gemeinde eruiert, ob es die Möglichkeit eines Hinweisschildes und/oder ein digitaler Hinweis auf Google Maps möglich wären.
Um die Schülerbeförderung und den Schulbus ging es in einem weiteren Punkt. Der Gemeinderat hatte sich unlängst für die Anschaffung eines finanzierten Schulbusses ausgesprochen. Ein Fahrer ist inzwischen gefunden, aber nun verzögert sich die Lieferung des Fahrzeuges. Fest steht, dass die Gemeinde zum 1. Juni die Schulkind-Beförderung bewerkstelligen muss. Geschäftsleiter Martin Plenk hatte eruiert, dass die Gemeinde Marquartstein einen VW-Bus (Vereinsbus) ausrangieren will. Diesen könnte die Gemeinde Schleching erwerben und nutzen bis der Schlechinger Schulbus geliefert wird. Da auch bei diesem Punkt die Zeit drängt, musste ein Beschluss gefasst werden. Es wurden in der anschließenden Diskussion verschiedene Möglichkeiten und Ideen durchgesprochen. In das eigene Gemeindefahrzeug passen nur vier Kinder, aber allein vom Achberg sind es schon vier Kinder und mittags kommen noch dreizehn Kinder nach Raiten hinzu. Es ist also nicht praktikabel.
Zur Beschlussfassung wurden drei Szenarien festgehalten. Zuerst soll versucht werden, einen Vereinsbus für diesen Zeitraum bei benachbarten Ortsvereinen zu leihen. (Vorschlag Andi Hell, UBS) Sollte das keine Lösung geben, dann soll der Vereinsbus von der Gemeinde Marquartstein gegen ein monatliches Nutzungsentgelt übernommen werden (Vorschlag von Michael Bachmann, CSU). Wenn das nicht möglich ist, soll der Vereinsbus erworben und nach Lieferung des regulären Schulbusses wieder veräußert werden. Zwölf Stimmen gab es für diesen Beschluss und eine Stimme dagegen.
In den nächsten fünf Tagesordnungspunkten ging es um die nachträgliche Beschlussfassung zu Themen, die im Vorfeld mit den Gemeinderäten mit einem positiven Meinungsbild bereits vorgestellt waren und bei denen es meist um die Einholung von Angeboten ging, bei deren Annahme wiederum Termine Druck machten, das Angebot zu erhalten oder nicht. Oder die Sachlage so klar im Vorfeld besprochen war, dass die Genehmigungen jetzt nur noch der rechtlichen Seite geschuldet war.
Einzig Martina Hammerl-Tiefenböck, UBS war der Meinung, dass der Gemeinderat so keine Möglichkeit mehr der Einflussnahme habe! Eine eigene Meinung werde ihr genommen und sie wisse nicht, warum sie dann im Gemeinderat hocke. Das konnte Michael Bachmann, CSU nach den vorausgegangenen Erklärungen nicht verstehen und sah den Ausspruch von Martina Hammerl-Tiefenböck als Stimmungsmache gegen die Verwaltung an.
Folgende nachträglichen Beschlussfassungen wurden einstimmig von den Gemeinderäten genehmigt:
der Leasingvertrag für das gemeindliche Auto (es war das günstigste Angebot, es wurde mehrfach über den Stand informiert und es war das einzige Auto, was sofort verfügbar war, alle anderen hatten eine Lieferzeit von bis zu einem Jahr!). Es ist ein Peugeot E-2008 vom Autohaus Steiner in Grassau, die monatliche Leasingrate beträgt 410 Euro.
Nachträglich genehmigt wurde die Beschaffung von der Einsatzkleidung für die Feuerwehr in fünffacher Ausfertigung mit Kosten in Höhe von rund 5 000 Euro. (es war im Haushalt eingestellt und auch genehmigt)
Zwei Notstromaggregate, die im Zuge des Katastrophenschutzes bereits 2022 bestellt wurden, wurden aufgrund der langen Lieferfristen erst 2023 ausgeliefert. Hier war schnelles Handeln angesagt, da die Beschaffung in der Thematik eines Blackout schwierig war. Die rund 12 000 Euro für die zwei Notstromaggregate wurden ebenfalls einstimmig genehmigt.
Beim letzten Punkt der nachträglichen Beschlussfassung gab es zwei Gegenstimmen. Dabei ging es um die Beauftragung der Machbarkeitsstudie „Trinkwasserversorgung Achberg, Streichen und Chiemhauseralm im Rahmen des Almerschließungsprogrammes“. Geschäftsführer Martin Plenk verwies darauf, dass die Kosten umlagefähig sind und somit auch refinanziert werden. In der Machbarkeitsstudie wurden sämtliche Möglichkeiten geprüft, um die wirtschaftlichste und technisch mögliche Lösung zu finden. Hierbei wurde auch der Anschluss vom Gasthof Streichen und die Chiemhauseralm an die Trinkwasserversorgung geprüft, da man auf diesem Weg die Förderung für das Almerschließungsprogramm nutzen wollte. Leider hatte sich dieser Ansatz als nicht weiter verfolgbar erwiesen. Zum einen würde dies enorme Kosten verursachen, welche zwar massiv bezuschusst würden, die restlichen nicht förderfähigen Kosten würden jedoch in keiner Relation zur Ersparnis stehen. Weiter waren auch die Voraussetzungen für die Förderung aufgrund der überschaubaren Frequentierung der einzig in Frage kommenden Alm als zu gering anzusehen, um die Förderung überhaupt näher zu prüfen. Für die Machbarkeitsstudie vom Ingenieurbüro Dippold & Gerold sind Kosten von rund 8600 Euro brutto entstanden. Felix Laubhuber, SPD forderte, dass die Studie öffentlich gemacht werden sollte.
Im Zuge der baulichen Umgestaltung des ehemaligen Knogleranwesens zwischen Pfarrkirche und dem Kindergarten wünschte sich der Besitzer, dass der an sein Anwesen angrenzende rückwärtige Bereich des Kindergartens künftig von der Bespielung frei gehalten wird.
Er bietet dazu eine interessante Gegenleistung an. Teile der westlich angrenzenden Wiese würde er unentgeltlich dem Kindergarten als Ersatz zur Verfügung stellen. In der Konsequenz würde die Gemeinde 100 Quadratmeter abgeben und 210 Quadratmeter an anderer Stelle hinzugewinnen. Unter Berücksichtigung, dass Teile des Grundstücks am Kindergarten derzeit für die Bespielung nicht freigegeben sind, diese Flächen aber dann ebenfalls dazukommen würden, vergrößert sich der Freibereich auf zirka 425 Quadratmeter. Die Leitung des Kindergartens nahm die Erweiterung/Reduzierung sehr positiv auf.
Die betroffenen direkten Anwohner am Schelmfleckweg waren nicht so begeistert, da sie vermehrten Kinderlärm befürchten. Dafür wurden Möglichkeiten wie Sichtschutz, Abstand zum Grundstück, eine angepasste Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze und eine erhöhte Aufsicht durch die Erzieherinnen besprochen. Die Spielzeiten des Kindergartens im Freien sind sowieso reglementiert.
Die Gemeinde steht voll zu seinem Kindergarten; denn die Kinder sind unsere Zukunft meinte der Geschäftsleiter. Im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist Kinderlärm kein Lärm.
Der Bauhof wird in naher Zukunft den neuen Zaun fertigen und an der oben Ecke den Sichtschutz errichten, sowie für die Bepflanzung sorgen. Die neu hinzu gewonnene Fläche wird von stationären Spielgeräten freigehalten und soll den Kindern primär als Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.
Mit dem Eigentümer des Knogler-Anwesens wird eine privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Überlassung des Grundstückes abgeschlossen. Monetäre Mittel fließen nicht. Die Gemeinderäte stimmten einstimmig der Vorgehensweise zu.
Martin Plenk erläuterte den Sachverhalt und die Problematiken zur Schaffung von Bauland. Es wurden schon in zurückliegenden Gemeinderatssitzungen verschiedene Projekte der Bauleitplanung und der damit verbundenen Schaffung von Bauland diskutiert. In der Gemeinde Schleching sind für eine Bebauung geeignete Flächen aufgrund der Tallage, aufgrund von Überschwemmungsgebieten und aufgrund wertvoller Naturräume nur sehr begrenzt vorhanden. Dieser Umstand in Verbindung mit der sehr guten Standortqualität und der anhaltend hohen Nachfrage an Zweitwohnungen und Ferienhäusern hat in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg der Grundstückspreise geführt. Damit ist einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung, insbesondere junge Familien und jungen Alleinerziehenden, der Erwerb angemessenen Wohnraums nicht oder nur mehr schwerlich möglich.
Martin Plenk wies weiter darauf hin, dass die Gemeinde Schleching ein starkes Interesse hat, eine sozial ausgewogene, stabile und nachhaltige Bewohnerstruktur zu erhalten.
Dies gelinge nur, wenn junge Familien nicht aufgrund Wohnraumknappheit und hoher Immobilienpreise wegziehen müssen, sondern in ihrer Heimat bezahlbaren Wohnraum für den Eigenbedarf erwerben können. Nur so kann auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auf Dauer eine vitale, generationsübergreifende Gemeinschaft erhalten bleiben und eine angemessene Infrastruktur unterhalten werden, war die Meinung des Geschäftsführers.
Nach kurzer Diskussion über das Thema waren sich die Gemeinderäte einig, dass das Thema zu komplex ist, um es zu fortgeschrittener Stunde zu lösen. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesen Punkt für eine der kommenden Sitzungen eingehend aufzubereiten. wun