Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen
Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2026
I.
Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:
| Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.157.700 Euro |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.172.750 Euro |
| ab. | |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
| Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| Grundsteuer A | 320 v. H. |
| Grundsteuer B | 320 v. H. |
| Gewerbesteuer | 350 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze vom 21.10.2024 tritt gleichzeitig außer Kraft.
II.
Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.05.2026, Az. 30-941/2/1 - 168 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
III.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2026 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 18.05.2026 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (Rathaus Poppenhausen, Obergeschoß, Zimmer 104) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.