Der Gemeinderat der Gemeinde Poppenhausen hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumbachweg“ für den Gemeindeteil Hain, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.11.2022 im Amtsblatt Nr. 47 der Gemeinde Poppenhausen ortsüblich bekannt gemacht.
Für den Gemeindeteil Hain liegt der Gemeinde Poppenhausen eine konkrete Bauanfrage für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2226, Gemarkung Hain vor. Desweiteren besteht aufgrund hoher Baulandnachfrage und ausgeschöpfter Innenentwicklungsmöglichkeiten, dringender Bedarf zur städtebaulichen Weiterentwicklung von Hain.
Deshalb plant die Gemeinde Poppenhausen die Ausweisung eines kleinen Wohnbaugebietes (WA-Gebiet) im bisherigen Außenbereich. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Erschließung und Bebauung des Areals zu erreichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB notwendig.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,475 ha und beinhaltet Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 2226, 2227 und 2247 der Gemarkung Hain.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 05.12.2022 bis 13.01.2023 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarkommunen erfolgte vom 25.11.2022 bis 13.01.2023. In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.03.2023 wurden die durch Stellungnahme vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wurde in gleicher Sitzung vom Gemeinderat gebilligt.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.03.2023 werden der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13.03.2023, einschließlich Begründung in der Zeit
vom 11.04.2023 bis 12.05.2023
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Ort der Auslegung: Gemeinde Poppenhausen, Rathaus, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen, Zimmer Nr. 002
während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag, Mittwoch, Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Einsichtnahme im Internet:
Die auszulegenden Unterlagen können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Poppenhausen unter www.poppenhausen.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene eingesehen und abgerufen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten können den Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO entnommen werden, welches mit ausliegt. Sie können eine Stellungnahme auch ohne Angaben zu Ihrem Namen und Ihrer Adresse abgeben. In diesem Fall erhalten Sie jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB). Zudem gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Poppenhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.