Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.2023 mit der erforderlichen Mehrheit der Vorschlagsliste für das Schöffenamt für die die Geschäftsjahre 2024 - 2028 zugestimmt.
Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom
11.04.2023 bis zum 17.04.2023
für jedermann zur Einsichtnahme im Rathaus Poppenhausen, Zimmer 3 (Einwohnermeldeamt) auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6) nicht aufgenommen werden sollten.