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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 14/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen

Landkreis Schweinfurt

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.373.900 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.819.400 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  320 v. H.

Grundsteuer B  —  320 v. H.

Gewerbesteuer  —  350 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Poppenhausen, 02.04.2024
Gemeinde Poppenhausen
gez.
Nätscher
1. Bürgermeister

II.

Das Landratsamt Schweinfurt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2024, Az. 30-941/2 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

III.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2024 samt ihrer Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem 12.04.2024 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung (Rathaus Poppenhausen, Obergeschoß, Zimmer 105) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Poppenhausen, 02.04.2024
gez.
Nätscher
1. Bürgermeister