Das Staatliche Bauamt teilt mit, dass gemäß dem Ergebnis einer aktuellen Schadensanalyse das Brückenbauwerk SW 20 über die B19 vorsorglich nicht mehr außermittig belastet werden darf.
Aufgrund dessen muss eine einspurige, mittige Verkehrsführung hergestellt werden. Die entsprechende Vorfahrtsregelung wird vor Ort ausgeschildert.
Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.