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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 17/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Die Brücke über die B19 darf vorsorglich nicht mehr außermittig belastet werden – Vorfahrtsregelung ausgeschildert

Eine Schadensanalyse des staatlichen Bauamts Schweinfurt hat für die Brücke in der Kreisstraße SW 20 über die Bundesstraße B 19 bei Poppenhausen ergeben, dass das Bauwerk vorsorglich nicht mehr außermittig belastet werden darf.

Deswegen ist seit Dienstag, 21. Juli, eine einspurige, mittige Verkehrsführung hergestellt. Die entsprechende Vorfahrtsregelung wird vor Ort durch das Tiefbauamt des Landkreises Schweinfurt ausgeschildert und gilt bis auf Weiteres. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.