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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 18/2023
Amtliche Nachrichten
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Öffentliche Zahlungsaufforderung für das 2. Quartal 2023

Die Gemeinde Poppenhausen weist darauf hin, dass am 15.05.2023 folgende Zahlungen fällig werden:

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuervorauszahlung

Zahlungspflichtige, die der Gemeinde kein SEPA-Mandat erteilt haben, werden hiermit aufgefordert, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeindekasse Poppenhausen zu diesem Termin zu überweisen. Die Gemeinde unterhält Konten bei allen örtlichen Banken und Sparkassen.

Es wird außerdem darum gebeten, auf den Überweisungen im Feld „Verwendungszweck“ unbedingt die auf den Bescheiden angegebene PK.Nr. anzugeben, damit Falschbuchungen vermieden werden können!

gez. Ludwig Nätscher
1. Bürgermeister