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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 2/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen

Wir möchten die Wählerinnen und Wähler darauf hinweisen, dass Briefwahl zwar frühzeitig beantragt werden kann, es aber mit der Zustellung der Briefwahlunterlagen länger dauern kann und erst ab ca. 10.02.2025 erfolgen wird.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag 22. Februar 2025, 12 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei Ihrem Wahlamt zu beantragen.

Aufgrund der sehr kurzen Zeitspanne für die Versendung der Briefwahlunterlagen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie – sobald uns die Stimmzettel vorliegen – die Briefwahlunterlagen direkt in unserem Wahlamt / Einwohnermeldeamt im Rathaus Poppenhausen (Zimmer 3) abholen können. Auch können Sie nach Erhalt Ihrer Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus wählen. Unser Wahlamt steht Ihnen dafür in den Kalenderwochen 7 und 8 außerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten montags und mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 09725-711015 zur Verfügung.

Gez. Ludwig Nätscher
1. Bürgermeister