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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 20/2024
Amtliche Nachrichten
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Musterhauspark Hain“, Gemeinde Poppenhausen, Gemeindeteil Hain

Bekanntmachung

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Poppenhausen hat zur Realisierung eines Gewerbegebietes nördlich des Gemeindeteiles Hain, in seiner Sitzung am 15.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Musterhauspark Hain“ beschlossen.

Der Gemeinde Poppenhausen liegt ein Antrag eines privaten Gewerbetreibenden auf Bauleitplanung für das Grundstück Fl.Nr. 2203, Gemarkung Hain, vor. Dieser plant gegenüber seines Betriebsstandortes im Gemeindeteil Hain die Errichtung einer Musterhaussiedlung, einer Pkw-Stellfläche und einer PV-Anlage. Die Musterhäuser sollen als Büro gewerblich mitgenutzt werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Gewerbetreibenden.

Da es sich bei dem südlich des Bebauungsplanes „Kellerwiesen“ gelegenen Grundstück um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Poppenhausen stellt das Vorhabengrundstück nicht als Baufläche dar. Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist zusätzlich die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich.

Mit dem vom Gewerbetreibenden getragenen Vorhaben, ergibt sich für die Gemeinde Poppenhausen die Möglichkeit zur baulichen Weiterentwicklung im gewerblich bereits vorgeprägten Bereich an der Straße „Im Werntal“. Mit der Durchführung der Bauleitplanung werden dem örtlichen Gewerbeunternehmen die Möglichkeit zur Expansion geboten und Arbeitsplätze gesichert.

Der etwa 0,777 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, beinhaltet vollständig das Grundstück Fl.Nr. 2203 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2169 (beide Gemarkung Hain).

Die Lage und der räumliche Umfang des Vorhabengrundstückes können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Poppenhausen, den 13.05.2024
Nätscher
1. Bürgermeister