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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 23/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2024

I.

Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung am 13.03.2024 beschlossene Haushaltssatzung für 2024, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2024 liegen vom Tag der Veröffentlichung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle (Rathaus Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, Erdgeschoss, Zimmer 07) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus.

Mitglieder des Verbandes sind:

Gemeinde Poppenhausen

Gemeinde Oerlenbach

II.

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes

zur Errichtung und zum Betrieb des

Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Art. 63 ff Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  70.150 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 6.617.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Verbandsumlagen nach § 21 der Verbandssatzung werden wie folgt festgesetzt:

im Verwaltungshaushalt mit  —  50.000 Euro

im Vermögenshaushalt mit  —  0 Euro

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Oerlenbach, 02.04.2024

Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen

Rogge
Verbandsvorsitzender