Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Das Bundesmeldegesetz (§ 36 Abs. 2 BMG) räumt die Möglichkeit ein, der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, Einwohner der Gemeinde Poppenhausen sind und im nächsten Jahr volljährig werden, haben Sie die Möglichkeit, im Einwohnermeldeamt Poppenhausen, Martin-Werner-Platz, 97490 Poppenhausen, Zimmer 003 eine entsprechende Übermittlungssperre einrichten zu lassen.