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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 24/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Auszug Bayernatlas, unmaßstäblich

Planauszug, unmaßstäblich

Die Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen vom 31.10.2025, Nr. 22, veröffentlicht.

Bekanntmachung: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Zweckverband Gewerbepark A 71; Gemeinde Oerlenbach/Poppenhausen:

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 – Neufassung –

Der Zweckverband Gewerbepark A 71 hat in der Sitzung vom 21.10.2025 den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 gebilligt.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke einbezogen:

Gemarkung Oerlenbach:

425, 425/6, 425/7, 425/8, 425/9 425/10, 425/11, 425/12, 425/13, 425/14, 425/15, 426, 426/1, 427/4, 427/5, 435, 435/1, 441, 441/4, 442, 442/3, 442/4, 686, 756; Teilflächen der Flurnummern 462, 687, 687/2, 427

Gemarkung Pfersdorf:

534, 534/3, 534/4, 534/5, 534/6, 534/7, 534/8, 534/9, 534/10, 534/14, 534/15, 534/16, 535; Teilflächen der Flurnummern 8873/1

Gemarkung Rottershausen:

2273, 2276, 2277; Teilflächen der Flurnummern 1948, 2270, 2271, 2275/1

Gemarkung Eltingshausen:

Teilflächen der Flurnummer 287

Der Geltungsbereich liegt zwischen der B 19, der St 2445 und der A 71. Die Lage ergibt sich aus der nachstehenden Karte:

Der Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 für das o.g Gebiet und folgender Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach, Schulstr. 8, 97714 Oerlenbach, Zimmer Nr. 8 während der Öffnungszeiten vom 10.11.2025 bis 15.12.2025 (Korrektur des Zeitraums) öffentlich aus:

Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

Plan zur Ausgleichsflächenberechnung

Begründung zum Bebauungsplan

Begründung zur Grünordnung

Umweltbericht

Schallimmissionsprognose Nr. Y0286.002.01.001, Stand 16.10.2023 und Stellungnahme, Stand 05.03.2024, Büro Wölfel

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Stand Oktober 2020 und ergänzende Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Stand 24.11.2023, PLÖG GbR

Verkehrsuntersuchung Gewerbepark Oerlenbach BA III, Stand 28.05.2025, PB Consult GmbH

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind vorhanden:

Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung (erstellt vom Ing.-Büro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Frank M. Braun, Würzburg): Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, Boden, Klima und Luft, Vegetation, Tiere, Landschaftsbild, Wasser, Mensch, Kultur- und sonst. Sachgüter, besonders geschützte Bereiche, Artenschutz.

Gleichzeitig liegen folgende, nach Einschätzung des Zweckverbands Gewerbepark A71, wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen aus:

Landratsamt Schweinfurt, Umwelt - Ausgleich, Artenschutz, Pflanzen

Landratsamt Schweinfurt, Immissionsschutz - Immissionen

Regierung von Unterfranken – flächensparende klimaangepasste Standortentwicklung

Regionaler Planungsverband Main-Rhön - flächensparende klimaangepasste Standortentwicklung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.oerlenbach.de/home/bauen/bebauungsplne veröffentlicht.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oerlenbach/Poppenhausen, den 29.10.2025
Zweckverband Gewerbepark A 71
gez. Rogge
Erster Verbandsvorsitzender