Im Wahlbezirk Poppenhausen – Rathaus wird für die Bundestagswahl nach dem Wahlstatistikgesetz die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie sie gestimmt haben.
Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses!
Gesetzliche Regelungen sorgen für Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de