Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH Kreuzungspunkten mit der Trasse ausgehoben. Hierfür werden kleine planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der Schürfgruben ausgehoben, um die genaue Tiefenlage der Sparte festzustellen. erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich Nach Freilegung wird die Leitung eingemessen und der zuvor schichtweise SuedLink im Abschnitt D2 (südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis gelagerte Aushub wieder fachgerecht eingebaut und verdichtet. Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/ Vermessungsarbeiten/geophysikalische Untersuchungen Bad Kissingen) und im Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt/ Bad Kissingen bis Bundeslandgrenze Bayern/Baden-Württemberg) im Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen Planfeststellungsverfahren nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionellen Einmessverfahren (NABEG). Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt. Im Zuge Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, des Planfeststellungsverfahrens finden unter anderem Untersuchungen zum Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes Baugrund statt. Die Baugrunduntersuchungen dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe Wasserrechtliche Beweissicherung der Untersuchungen vertiefen wir deshalb unsere Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds. Die gewonnenen Daten und deren Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Es handelt sich NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für hierbei um eine nicht-invasive Maßnahme. einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Baubegleitungen Leitungsverlauf verbunden. Bei den ausgewählten Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen Umfang der Untersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, Zu den geplanten Untersuchungen zählen neben den eigentlichen bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, Baugrunduntersuchungen baubegleitende Maßnahmen wie die ökologische, unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen bodenkundliche und archäologische Baubegleitung, Vermessungsarbeiten oder sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden. Bei Bedarf Kampfmitteluntersuchungen durch Flächen- oder Bohrlochsondierung. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Eventuelle Schäden Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege in Anspruch genommen werden. Die nachfolgend dar- Im Rahmen der Baubegleitungen und der Vermessungsarbeiten sind gestellten Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem Mitarbeitende mit Pkw, per Quad, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden betroffenen Grundstück erforderlich. Art und Umfang der zum Einsatz ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den kommenden Bohrverfahren und -geräte richten sich nach den individuellen Grundstücken entstehen. Baumaschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht Zielsetzungen und Anforderungen vor Ort. eingesetzt. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz. Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der der Informationen zu den Baugrunduntersuchungen Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit die TransnetBW GmbH oder den von ihr beauftragten Firmen entsprechend den einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2 bis 70 Meter Tiefe entnommen. Dabei wird ein Lkw mit einklappbarem Bohrturm angemessen entschädigt. und separatem Bohrgestänge eingesetzt. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Bekanntmachung und Termine Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht. Für die § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Der befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit zeitliche Ablauf der Untersuchungen hängt von äußeren Umständen ab, z. B. von Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des örtlichen Gegebenheiten und von den wetterbedingten Bodenverhältnissen. Die jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste und werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben den zugehörigen Planunterlagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Bei Verdacht auf (genauer Auslageort: siehe Infokasten unten). Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (dies wird vom Baugrunduntersuchungen und weitere bauvorbereitende Maßnahmen in der verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprengG festgelegt). Sondierungen und Gemeinde Poppenhausen Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für die Ausführung der Zeitraum: 01.09.2022 bis 28.02.2023 Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Auslageort der Flurstückliste und Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht: Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Gemeinde Poppenhausen, Bauamt, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen Informationen zu Spartensuchschachtungen zur Verifizierung vom Bau Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur der Leitungstrasse betroffener Sparten nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09725 7110-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen der Kommune. Die Suchschachtungen sollen an den geplanten Kreuzungspunkten mit SuedLink erfolgen und dienen der Verifizierung der Tiefenlage der Sparte (Leitung), um die Kontakt für Rückfragen Kreuzung dieser Sparte ordnungsgemäß planen zu können. Sie werden mit Hilfe von kleinen Baggern und Handschachtungen an den entsprechenden TransnetBW GmbH Bei Fragen und Mitteilungen zur +49 (0) 800 / 380 47 01 Durchführung der bauvorbereitenden „TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in suedlink@transnetbw.de Maßnahmen stehen wir Ihnen zur Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW www.suedlink.com Verfügung. fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.“
SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen und weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen in der Gemeinde Poppenhausen
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell befindet sich SuedLink im Abschnitt D2 (südlich Bundeslandgrenze Thüringen/Bayern bis Konverterstation Bergrheinfeld/West bzw. Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen) und im Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt/Bad Kissingen bis Bundeslandgrenze Bayern/Baden-Württemberg) im Planfeststellungsverfahren. Die Bundesnetzagentur hat hierzu den Untersuchungsrahmen nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten notwendig, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden daher an technisch anspruchsvollen Querungen in den kommenden Monaten auch Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Informationen zu den Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 320 mm) Bodenproben von ca. 1 Meter Länge in 2 bis 70 Metern Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen durchgeführt. Hierbei wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 20 Meter in den Boden eingebracht.
Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprengG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Bei den Baugrunduntersuchungen sind die oben beschriebenen Geräte im Einsatz, des Weiteren werden Mitarbeitende der ausführenden Firmen per Pkw/Quad/Rad/Fuß unterwegs sein.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Auf einzelnen Flurstücken werden Schürfgruben mit bis zu 2 Meter Tiefe zur Entnahme von Bodenproben ausgehoben und im Anschluss wieder fachgerecht verfüllt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Informationen zu Spartensuchschachtungen zur Verifizierung von durch den Bau der Leitungstrasse betroffenen Sparten
Die Suchschachtungen sollen an den geplanten Kreuzungspunkten mit SuedLink erfolgen und dienen der Verifizierung der Tiefenlage der Sparte (Leitung), um die Kreuzung dieser Sparte ordnungsgemäß planen zu können. Sie werden mit Hilfe von kleinen Baggern und Handschachtungen an den entsprechenden Kreuzungspunkten ausgehoben. Hierfür werden kleine Schürfgruben angelegt, um die genaue Tiefenlage der Sparte festzustellen. Nach Freilegung wird die Leitung eingemessen und der zuvor schichtweise gelagerte Aushub wieder fachgerecht eingebaut und verdichtet.
Vermessungsarbeiten/geophysikalische Untersuchungen
Es werden ergänzend Vermessungsarbeiten zur Erfassung der aktuellen topographischen Verhältnisse per GPS oder traditionelle Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt. Vor Ort werden Straßen, Zuwegungen, Flächen und Bauwerke zur Feststellung des Ist-Zustandes dokumentiert.
Wasserwirtschaftliche Beweissicherung
Ziel der wasserwirtschaftlichen Beweissicherung ist die qualitative und quantitative Dokumentation des Grundwasservorkommens. Bei der Beweissicherung werden Wasserproben aus den zu überprüfenden Gebieten entnommen und analysiert. Es handelt sich hierbei um eine nicht-invasive Maßnahme. Für die Beweissicherung ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren.
Weitere Maßnahmen
Bei den Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der geophysikalischen Untersuchungen, der Vermessungsarbeiten, der Maßnahmen zu den Suchschachtungen oder der Baugrunduntersuchungen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Baugrunduntersuchungen, die Spartensuchschachtungen, die Vermessungsarbeiten und geophysikalische Untersuchungen sowie die wasserwirtschaftliche Beweissicherung finden im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 28.02.2023 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Poppenhausen (Gemeinde Poppenhausen, Bauamt, Martin-Werner-Platz 1, 97490 Poppenhausen) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 09735 89-0 möglich ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Bestimmungen der Kommune.
Mitarbeitende von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.