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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 31/2023
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2023

I.

Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung am 09.05.2023 beschlossene Haushaltssatzung für 2023, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2023 liegen vom Tag der Veröffentlichung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle (Rathaus Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, Erdgeschoss, Zimmer 07) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus.

Mitglieder des Verbandes sind:

Gemeinde Poppenhausen

Gemeinde Oerlenbach

II.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Art. 63 ff Gemeindeordnung erläßt der Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  80.150 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.527.500 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Verbandsumlagen nach § 21 der Verbandssatzung werden wie folgt festgesetzt:

im Verwaltungshaushalt mit  —  70.000 Euro

im Vermögenshaushalt mit  —  0 Euro

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Oerlenbach, 11.05.2023
Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
Rogge
Verbandsvorsitzender