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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 31/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Gerade im Sommer greift der eine oder andere gern zu radikalen Maßnahmen gegen „Unkraut“. Doch für die Pflege von privaten und kommunalen Wegen und Plätzen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten.

Ist die Entfernung der Pflanzen auf Einfahrten, Wegen und Plätzen notwendig, kann jeder seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten und umweltfreundliche Maßnahmen ergreifen.

Die einfachste, umweltfreundlichste und kostengünstigste Lösung ist, sich bereits bei der Planung, beispielsweise einer Einfahrt, über das Unkrautmanagement Gedanken zu machen. Kann mit der richtigen Planung auf die Versiegelung einiger Quadratmeter verzichtet werden, so muss kein Unkraut entfernt werden und es können dort zusätzlich insektenfreundliche Pflanzen einen kleinen regionalen Beitrag zur Biodiversität leisten.

Sind die Einfahrten, Wege und Plätze bereits angelegt und verunkrautet, müssen einige Dinge bei der Beseitigung des Unkrauts beachtet werden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (einschließlich Mittel für den Haus- und Kleingarten), aber auch von Hausmitteln wie z.B. Salz ist zur Unkrautbekämpfung auf Einfahrten, Wegen und Plätzen verboten. Somit bleibt die unmittelbare Umgebung, beispielsweise um die eigene Wohnung, frei von schädlichen Stoffen.

Wer es trotzdem versucht

Jede nicht erlaubte Anwendung ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz kontrollieren die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Als Alternative zu den verbotenen Mitteln stehen mechanische und thermische Geräte zur Verfügung. Mechanische Geräte kratzen oder bürsten junge Unkräuter und Samen aus den Ritzen zwischen den Pflastersteinen.

Weitere detaillierte Informationen zum Unkrautmanagement auf Wegen und Plätzen sind auf der Internetseite der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (www.lfl.bayern.de/ips) zu finden. Außerdem können Fragen zum Unkrautmanagement an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Sachgebieten L2.3P gerichtet werden.

Die Pflege von Freiflächen und Wegen wird im Sommer oft zur Herausforderung.

Foto: Jakob Maier