Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 durch den Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbepark A 71 Oerlenbach/Poppenhausen wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen vom 23.12.2022, Nr. 26, veröffentlicht.
Bekanntmachung:
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 durch den Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbepark A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark A 71 hat am 23.11.2022 die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 beschlossen.
Von den aktuellen Industriegebietsflächen sind bereits alle Grundstücke des Bauabschnitts 2 bereits veräußert oder reserviert. Der Zweckverband für den Gewerbepark A 71 beabsichtigt daher den Gewerbepark zu erweitern, um weitere Flächen für die Nachfrage zu schaffen.
In den Geltungsbereich werden folgende Flurstücke einbezogen:
| Gemarkung Oerlenbach: | 425, 425/6, 425/7, 425/8, 425/9 425/10, 425/11, 425/12, 425/13, 425/14, 425/15, 426, 426/1, 427/4, 427/5, 435, 435/1, 441, 441/4, 442, 442/3, 442/4. 686; Teilflächen der Flurnummern 687, 687/2, 427 |
| Gemarkung Pfersdorf: | 534, 534/3, 534/4, 534/5, 534/6, 534/7, 534/8, 534/9, 534/10, 534/13, 534/14, 534/15, 534/16, 535; Teilflächen der Flurnummern 8873/1 |
| Gemarkung Rottershausen: | 2251, 2273, 2276, 2277; Teilflächen der Flurnummern 2270, 2271, 2275/1 |
| Gemarkung Eltingshausen: | Teilflächen der Flurnummer 287 |
Die Lage ergibt sich aus der Karte.
Der Inhalt dieses Beschlusses wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.