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Post aus Poppenhausen
Ausgabe 34/2023
Amtliche Nachrichten
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Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen 

Auszug Bayernatlas, unmaßstäblich

Planauszug, unmaßstäblich

des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 durch den Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbepark A 71 Oerlenbach/Poppenhausen wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen vom 04.08.2023, Nr. 16, veröffentlicht.

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 – Neufassung – Oerlenbach/Poppenhausen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung am 28.06.2023 beschloss der Zweckverband Gewerbepark A 71 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 für ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Grundstücke einbezogen:

Gemarkung Oerlenbach:

425, 425/6, 425/7, 425/8, 425/9 425/10, 425/11, 425/12, 425/13, 425/14, 425/15, 426, 426/1, 427/4, 427/5, 435, 435/1, 441, 441/4, 442, 442/3, 442/4, 686, 756; Teilflächen der Flurnummern 462, 687, 687/2, 427

Gemarkung Pfersdorf:

534, 534/3, 534/4, 534/5, 534/6, 534/7, 534/8, 534/9, 534/10, 534/14, 534/15, 534/16, 535; Teilflächen der Flurnummern 8873/1

Gemarkung Rottershausen:

2273, 2276, 2277; Teilflächen der Flurnummern 1948, 2270, 2271, 2275/1

Gemarkung Eltingshausen:

Teilflächen der Flurnummer 287

Der Geltungsbereich liegt zwischen der B 19, der St 2445 und der A 71. Die Lage ergibt sich aus der nachstehenden Karte:

In der Sitzung vom 28.06.2023 hat der Zweckverband Gewerbepark A 71 die Entwurfsunterlagen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 gebilligt.

Mit Beschluss des Zweckverbands Gewerbepark A 71 vom 28.06.2023 wurde die frühzeitige Auslegung § 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) folgender Unterlagen angeordnet:

Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

Begründung zum Bebauungsplan

Begründung zur Grünordnung

Umweltbericht

Schallimmissionsprognose Nr. Y0286.002.01.001, Stand 20.03.2023, Büro Wölfel

Der Entwurf 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 sowie die zugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach, Schulstr. 8, 97714 Oerlenbach während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Oerlenbach abrufbar:

www.oerlenbach.de/home/bauen/bebauungspläne

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans für den Gewerbepark A 71 unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind vorhanden:

Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung (erstellt vom Ing.-Büro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Frank M. Braun, Würzburg): Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter, Boden, Klima und Luft, Vegetation, Tiere, Landschaftsbild, Wasser, Mensch, Kultur- und sonst. Sachgüter, besonders geschützte Bereiche, Artenschutz.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Oerlenbach/Poppenhausen, den 01.08.2023
Zweckverband Gewerbepark A 71
gez. Rogge
Erster Vorsitzender